Navigieren in Seon

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen 24_25.pdf [pdf, 42 KB]
 

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Anmeldung an die Musikschule Seon erfolgt jährlich und ist für ein ganzes Schuljahr verbindlich.
     
  • Für verspätete Anmeldungen, bzw. einem Rückzug der Anmeldung bis zum 30. Juni wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben. Bei einem Rückzug der Anmeldung nach dem 30. Juni müssen die gesamten Kosten für das nächste Semester übernommen werden (Grund: Anstellung der Lehrpersonen).
     
  • Ein Austritt auf Ende des 1. Semesters ist nur im Ausnahmefall möglich. Die Abmeldung muss mit einer schrifltichen Begründung bis zum 15. Dezember bei der Musikschulleitung eingereicht werden.
     
  • Die Musikinstrumente sind von den Eltern zu beschaffen (Kauf oder Miete).
     
  • Für das im Unterricht benötigte Noten- und Verbrauchsmaterial haben die Eltern aufzukommen.
     
  • Die Elternbeiträge verstehen sich als Pauschale. Ausgefallene Stunden können nicht in Abzug gebracht werden.
     
  • Wegen Krankheit, Schulanlässen (Schulausflug, Prüfung, Jugendfest, Sporttag, Schullager, Projektwoche, Stundenplanänderung usw.) und allgemeinen Feiertagen ausfallende Lektionen werden nicht nachgeholt. Eine Schulgeldrückerstattung erfolgt aufgrund eines schriftliches Gesuchs, ab der 4. in Folge ausgefallenen Lektion (d.h. anteilsmässige Rückerstattung für Lektionen 5 und weitere).
     
  • Die Lehrpersonen müssen bei Abwesenheit die Schüler/-innen rechtzeitig informieren. Ausfallstunden wegen Krankheit werden nicht nachgeholt. Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit wird nach Möglichkeit eine Stellvertretung organisiert. Sonstige von der Lehrperson verursachte Ausfallstunden (Konzerte, etc.) müssen vor- oder nachgeholt werden.
     
  • Die Semestergebühren werden zweimal jährlich durch die Abteilung Finanzen Seon erhoben. Eltern, welche die Semestergebühren nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, vor Semesterbeginn ein Gesuch um Beitragsermässigung beim Gemeinderat des Wohnorts einzureichen.
     
  • Nach Absprache mit den Eltern und den Klassenlehrpersonen kann der Instrumentalunterricht während des offiziellen Schulunterrichts stattfinden.
     
  • Sofern für die Musiklehrkraft eine Anreise nach Dürrenäsch oder Hallwil zumutbar ist, können die Instrumentalschüler/-innen der Primarstufe am Wohnort unterrichtet werden.

Bitte beachten:

  • Während der Projektwohe (Woche 12) findet kein Instrumentalunterricht statt.
  • Der Instrumentalunterricht beginnt erst in der zweiten Schulwoche.