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Schul-ABC

A

  • Aargauische Bezirksschule

    Die Bezirksschule mit ihrem dualen Auftrag ist eine Besonderheit des Kantons Aargau. Sie bereitet auf anspruchsvolle Berufslehren vor, aber auch auf die gymnasiale Schullaufbahn. Da wir kein Langzeitgymnasium haben wie andere Kantone, hat die Bezirksschule auch die Funktion eines Untergymnasiums. Die Bez ist Teil der Volksschul-Oberstufe (Sek I), aber auch Teil des Gymnasiums. Es ist wichtig, dass die Sek I-Typen (Real, Sek und Bez) eng vernetzt und durchlässig sind. Darauf wird an unserer Schule grosser Wert gelegt. 

  • Aargauische Realschule

    In der Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine breite Allgemeinbildung und die Grundlage für eine Berufslehre. 

    Der Förderung der Lernmotivation kommt in der Realschule eine besondere Bedeutung zu. Das Anpassen des Unterrichts an die unterschiedlichen Lerntempi sowie ein ständiges Üben und Festigen des Erlernten sind wichtige Anliegen. Die Absolventinnen und Absolventen der Realschule erlernen in den meisten Fällen einen Beruf des Handwerks oder der Industrie. 

  • Aargauische Sekundarschule

    Die Sekundarschule vermittelt eine erweiterte Grundausbildung und schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung oder eine schulische Anschlusslösung. 

    Die Sekundarschule ist der mittlere Zug der drei Oberstufentypen. Von den Schülerinnen und Schülern werden Lernfähigkeit, geistige Beweglichkeit und Abstraktionsvermögen gefordert. Die Sekundarschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung und ist Voraussetzung für eine anspruchsvolle berufliche Ausbildung. Gut qualifizierten Sekundarschülerinnen und -schülern steht der Zugang zur Fachmittelschule (FMS), Wirtschaftsmittelschule (WMS) und Informatikmittelschule (IMS) offen. 

  • Abschlusszertifikat

    Das 'Abschlusszertifikat Volksschule des Bildungsraums Nordwestschweiz' ist ein Leistungsausweis der Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau, mit dem jedem Schüler und jeder Schülerin ausgewählte Leistungen der letzten zwei Volksschuljahre ausgewiesen werden. Das Abschlusszertifikat ergänzt das Jahreszeugnis mit dem Ziel, die Leistungen am Ende der Volksschulzeit noch breiter und aussagekräftiger zu dokumentieren. Eine schulische Selektionsfunktion übernimmt das Abschlusszertifikat nicht. 

    Hinweis 

    Das Abschlusszertifikat setzt sich aus den vier Teilzertifikaten 'Check S2' und 'Check S3' (Leistungstests), 'fachliche Jahresleistungen' (Zeugnisnoten) und 'Projektarbeit' (Fach Projekte und Recherchen) zusammen. Die Teilzertifikate zu den Leistungstests und der Projektarbeit können aufgrund der einheitlichen Beurteilung (Standardisierung) unabhängig vom besuchten Schultyp gelesen werden. 

  • Absenzen von Lehrpersonen

    Stundenausfälle

    Die betroffenen Klassen werden durch die Lehrkraft selbst informiert. Die ausfallende Lehrkraft oder die Schulleitung informiert zusätzlich mit einem Elternbrief oder mittels Kontaktheft die Eltern. 

    Bei unvorhergesehener Absenz einer Lehrperson werden die Kinder am ersten Tag stundenplangemäss betreut. An nachfolgenden Tagen sind Stundenplanänderungen möglich, die den Eltern schriftlich mitgeteilt werden. 

    Stundenplanänderung

    Dauert die Vertretungssituation länger, wird ein Vertretungsplan bzw. ein Spezialstundenplan erstellt und die Eltern der betroffenen Kinder werden im Falle eines Unterrichtsausfalls schriftlich informiert (mittels Elternbrief oder/und Kontaktheft). 

    Für den Vertretungsplan und den Spezialstundenplan gilt: 

    • Unterrichtsausfall wird soweit als möglich vermieden. 
    • Vertretung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch Einsatz von Lehrkräften oder des Springers abgedeckt. 
    • Randstunden können freigegeben werden, sofern die Erziehungsberechtigten im Voraus schriftlich informiert worden sind. 
    • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht gewährleisten können, haben die Möglichkeit, die Schule nach Stundenplan zu besuchen. Sie können Aufgaben lösen, lesen oder sich selbstständig beschäftigen und werden durch eine Lehrperson betreut. 

    Wichtig

    Es ist den Schülerinnen und Schülern bei Lehrerabwesenheit nicht erlaubt, das Schulareal zu verlassen. Bei Unklarheiten ist die Schulleitung oder das Sekretariat zu kontaktieren. 

  • Absenzen von Schülerinnen und Schülern

    Krankheit

    Jede/-r Kranke ist verpflichtet, seine/-n Partnerin/Partner vor Schulbeginn zu informieren; diese/-r informiert die entsprechenden Lehrpersonen. 

    Der/die Partner/-in ist verpflichtet, im Unterricht erhaltene Arbeitsmaterialien, Hausaufgaben usw. dem/der kranken Schüler/-in zukommen zu lassen. 

    Entschuldigung

    Die Entschuldigung muss vom Schüler/von der Schülerin im Kontaktheft eingetragen und von den Eltern unterschrieben werden. Innerhalb einer Woche ist die Entschuldigung den betreffenden Lehrpersonen unaufgefordert vorzuweisen. 

    Sportunterricht

    Schüler/-innen, die wegen Verletzung oder Unwohlsein nicht Sport treiben können, haben sich am Anfang der Lektion persönlich bei der Sportlehrperson zu melden. Diese wird die betreffenden Schüler/-innen 

    • von bestimmten Übungen dispensieren oder 
    • als Helfer/-in, eventuell als Spielleiter/-in einsetzen oder 
    • für die entsprechende Lektion dispensieren. 

    Kann ein/-e Schüler/-in mit einem ärztlichen Zeugnis nicht turnen, so orientiert er/sie die Sportlehrperson persönlich. Diese entscheidet, wann der/die Schüler/-in im Sportunterricht dabei sein muss. Arztzeugnisse sind direkt der Sportlehrperson abzugeben. 

    Unentschuldigte Absenzen

    Werden erfasst und im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis ausgewiesen. 

    Urlaub

    Siehe Urlaub 

  • Adressen der Lehrpersonen

  • Adresse Schule

    Schulleitung

    Siehe Schulleitung

    Sekretariat

    Siehe Administration

    Adresse

    Oberdorfstrasse 23 a
    5703 Seon 

    Lehrerzimmer

    Hertimatt 1
    062 825 29 10 

    Hertimatt 2
    062 825 29 20 

    Hertimatt 3
    062 825 29 30 

    Hauswarte

    Siehe Hauswarte

    Schulpflege

    Siehe Schulpflege

  • Arrest (Mittwochnachmittag)

    Bei groben Verstössen gegen die Schul- oder Zimmerordnung werden die Schüler/-innen mit einem Arrest am Mittwochnachmittag bestraft. 

    Die Arreststunden finden jeweils am Mittwochnachmittag von 14 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Eltern werden über Gründe und Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Formular „Kurzmitteilung“ oder telefonisch von der entsprechenden Lehrperson informiert. 

    Arreststunden können sich negativ auf die Bewertung bezüglich Sozial- oder Selbstkompetenz im Zwischenbericht auswirken. 

  • Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

    Zweck

    Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum findet im Kanton Aargau in der Oberstufe eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung statt. Sie ist für alle Jugendlichen obligatorisch. 

    Durchführung

    Die Untersuchung findet im Laufe des 8. Schuljahres statt und ist in der Regel auf Initiative der Eltern von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt vorzunehmen. 

    Die betreffenden Eltern werden anfangs Schuljahr durch einen Informationsbrief der Schule über den genauen Ablauf dieser Untersuchung orientiert und erhalten einen Gutschein. 

    Frist

    Bis zum 7. Juli 2023 haben alle Schülerinnen und Schüler der 2. Oberstufenklassen der Klassenlehrperson eine Bestätigung des Arztes oder der Ärztin abzugeben (unterschriebene Kopie des Gutscheins). 
    Jugendliche, die der Schule keine entsprechende Meldung erstattet haben, werden von der Schule für die Vorsorgeuntersuchung durch den Schularzt aufgeboten. Diese findet in der Praxis von Herrn Dr. med. Bucher statt. 

    Kosten

    Die Untersuchung ist für die Eltern kostenlos. Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen. 

    Weitere Informationen

    https://www.schulen-aargau.ch/media/schulen-aargau/schulorganisation/schuladmin/schularzt/bksvs-elterninformation-austrittsuntersuchung.pdf

     

B

  • Begabungsförderung

    Allgemeines

    Für Lernende, die mit besonderen Leistungen auf sich aufmerksam machen, werden von der Schule herausfordernde Angebote bereitgestellt. Nachfolgend eine kurze Übersicht der lokalen, regionalen oder webbasierten Angebote. 

    Angebot

    1. Kognitive und gestalterische Begabungen (Regionale Angebote des Departements BKS) 

    Diese Angebote stehen in engem Bezug zum Unterricht. So sollen Schülerinnen und Schüler auch während des Regelunterrichts Problemstellungen aus dem Spezialangebot nachgehen können. Entsprechende Regelungen werden in einer individuellen Lernvereinbarung festgehalten. 

    Angebot Beschreibung Kontakt, Bewerbung
    Mathesupport
    • Herausfordernde Aufgabenstellungen zu einem mathematischen Thema zur selbstständigen oder gemeinsamen Bearbeitung auf einer Lernplattform im Internet.
    • Unterstützung durch den Projektleiter
    • Monatliche Projektnachmittage in Aarau

    www.mathesupport.ch

    Bewerbung ab Mittelstufe möglich.

    Atelier BiG
    • Arbeiten mit offen angelegten Aufgabenreihen im gestalterischen Bereich
    • Wahrnehmungsschärfung und gestalterische Eigentätigkeit
    • Unterstützung durch Projektleiterinnen
    • Am Freitagnachmittag in Aarau

    www.atelierbig.ch

    Bewerbung am Mittelstufe auf jeden Quartalsbeginn möglich.

    Robotik
    • Mathematisch-logisches Problemlösen und technisch-funktionelles Konstruieren
    • Programmieren und testen autonomer Roboter, die sich an vorgegebenen Aufgaben bewähren müssen
    • Am Donnerstagnachmittag in Aarau

    www.ag.ch/bf > Robotik

    Bewerbung ab Mittelstufe bis Ende Jahr, Assessment im Januar

    Atelier LITERA
    • Intensive Arbeit an individuellen Schreibprojekten, gegenseitiger Austausch.
    • Beratung, individuelle Impulse, Rückmeldungen und Aufgabenstellungen
    • Projekttage an Samstagen in Lenzburg

    www.atelierlitera.ch

    Bewerbung ab der Oberstufe jederzeit möglich.

    Diese Angebote stehen in engem Bezug zum Unterricht. So sollen Schülerinnen und Schüler auch während des Regelunterrichts Problemstellungen aus dem Spezialangebot nachgehen können. Entsprechende Regelungen werden in einer individuellen Lernvereinbarung festgehalten. 

    2. Musikalische Begabung 

    Musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche erhalten längere Einzelförderung im Rahmen der Angebote der Musikschule, die zunächst durch das Departement Bildung, Kultur und Sport finanziert wird. Dauert die Förderung über eine halbe Stunde, so werden auch Eltern und Gemeinde an den Kosten beteiligt. 

    3. Sportliche Begabung 

    Spezielle Unterstützung in Form von Unterrichtsentlastung und ergänzenden schulischen Massnahmen erhalten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die ein hohes Potenzial ausweisen, durch den nationalen Sportverband unterstützt werden und einen wöchentlichen Trainingsaufwand von mindestens zehn Stunden nachweisen. Die sportliche Förderung erfolgt ausserschulisch in den Regional- oder Sichtungskadern der jeweiligen Sportverbände. 

    Die Angebote für Begabte gehen über die Lernziele des Lehrplans hinaus. Von den Teilnehmenden wird hohe Sachkompetenz, Selbstständigkeit, Motivation und Kreativität erwartet, die auf ein gemeinsames Projektziel hin eingesetzt werden. Der Zugang zu Angeboten für Begabte ist beschränkt. 

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson oder informieren Sie sich unter: 

    Begabungsförderung

  • Beschädigungen

    Sachbeschädigung

    Verursacht ein/e Schüler/-in Schäden an Schuleigentum, werden die Eltern mit dem entsprechenden Formular darüber informiert. Sie sind verpflichtet, allfällige Kosten zu übernehmen. 

  • Besuche

    Eltern haben das Recht, jederzeit unangemeldet Schulbesuche zu machen. Falls anschliessend ein Gespräch erwünscht ist, wird eine Voranmeldung empfohlen. Unsere Schule begrüsst Elternbesuche und wünscht sich, dass Eltern oft von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 

    Besuchstage

    Die offiziellen Schulbesuchstage finden am Montag und Dienstag, 24. und 25. Oktober 2022 statt. 

  • Betragen

    Grundsätzliches

    Das Betragen wird im Zwischenbericht ausgewiesen. Verschiedene aufgeführte Selbst- und Sozialkompetenzen müssen mit "sehr gut", "gut", "genügend" oder "ungenügend" beurteilt werden. Um die Eltern möglichst rasch über Defizite zu informieren und Gelegenheit zu geben, erzieherisch einzugreifen, werden Mitteilungsblätter verwendet. Die Mitteilung kann auch telefonisch vorgenommen werden. 

    Beschwerden müssen immer zuerst mit der betroffenen Instanz besprochen werden. Beispiel: Eine Beschwerde über eine Prüfungsnote muss zuerst bei der entsprechenden Lehrperson vorgebracht werden. 

    Weiteres Vorgehen

    Führt das Gespräch zu keinem Ergebnis, kann die nächsthöhere Instanz eingeschaltet werden. Beispiel: Bringt das Gespräch mit der Lehrperson keine Lösung, kann die Schulleitung eingeschaltet werden. 

    Instanzenweg

    1. Eltern
    2. Lehrperson
    3. Schulleitung -> Schulaufsicht 
    4. Bezirksschulrat -> BKS 

    Beschwerdeformular

    Bei Bedarf kann auch das auf unserer Homepage aufgeschaltete Beschwerdeformular verwendet werden. Dieses gelangt direkt an die Schulleitung und wird auf Wunsch vertraulich behandelt. 

  • Bibliothek

    Schul- und Gemeindebibliothek 
    Schulhaus Hertimatt 3
    062 825 29 39 

    Angebot

    Belletristik und Sachbücher für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Bilderbücher, Comics, Zeitschriften, Kassetten, CD’s, Hörbücher, DVD’s 

    Öffnungszeiten

    • Montag 16.00 – 20.00 Uhr 
    • Dienstag* 09.00 – 11.00 Uhr 
    • Mittwoch 08.15 – 11.00 Uhr 
    • Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr 
    • Freitag 16.00 – 18.00 Uhr 
    • Samstag* 10.00 – 12.00 Uhr 

    * während den Schulferien 

    weitere Informationen siehe https://seon.biblioweb.ch/

  • Bildungsportal

    Das umfangreiche Informationsangebot im BKS-Bildungsportal ist nach den verschiedenen Zielgruppen gegliedert. Hier erfahren Sie alles über die Bildung im Kanton Aargau. 

    https://www.ag.ch/de/bks/bks.jsp 

C

  • Check S2 und S3

    Check S2 und S3 sind webbasierte, standardisierte Tests, welche im 2. Semester des 8. respektive 9. Schuljahres an allen Oberstufentypen durchgeführt werden. Die Checks sind nicht promotionswirksam und haben keine schulische Selektionsfunktion. Die Ergebnisse der Checks helfen bei der gezielten Förderung einzelner Schüler/-innen sowie bei der Orientierung für die Berufs- oder die weiterführende Schulausbildung. Im Kanton Aargau ist die Durchführung der Checks obligatorisch. Weitere Informationen unter: https://www.check-dein-wissen.ch/de/checks-s2s3/ 

  • Chic for school

    Die Kleidung der Schüler/-innen soll ordentlich und vollständig sein. 

    Insbesondere soll verzichtet werden auf das Tragen von Trainingshosen, knappen Shorts, allzu kurzen Jupes oder Röcken und Kleidern mit übermässigen Ausschnitten, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Aufdrucken. Hüfte und Bauch sollen bedeckt sein. Mützen werden im Unterricht abgelegt. 

  • Computer

    Ausbildung

    Die Schule Seon stellt allen Oberstufen-Schüler/-innen ein iPad zur Verfügung. Dieses wird für den Unterricht mit dem neuen Lehrplan benötigt.

    Siehe auch Internet

D

  • Digitale Medien

    Allgemeines

    Smartphones, Computer, Audio-, Multimediageräte, Fernseher usw. sind aus dem Alltag vieler Kinder nicht mehr wegzudenken. Elektronische Medien bestimmen den Familienalltag und haben das Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen stark verändert. Im Durchschnitt sitzen die Schweizer täglich zweieinhalb Stunden vor dem Fernseher. Nicht wenige Jugendliche verbringen mehr als zwanzig Stunden pro Woche im Internet und gelten somit als suchtgefährdet. Und wer häufig am Gamen ist, hat tendenziell schlechtere Schulnoten als jene, die elektronische Medien nur mässig nutzen. Der Cyberspace birgt Verlockungen und Gefahren.

    Hinweis

    Es ist unerlässlich, sich mit den neusten Trends dieser sich rasch verändernden Kommunikations- und Unterhaltungskultur und den diesbezüglichen Chancen und Gefahren für Kinder und Jugendliche zu befassen. 

    Tipp

    https://www.jugendundmedien.ch 

  • Disziplinarmassnahmen

    Allgemeines

    Das Vorgehen bei disziplinarischen Vergehen verläuft nach einem schulinternen Interventionsplan. Die meisten Interventionen erfolgen direkt im Unterricht durch die zuständige Lehrperson. 

    Leichte Vergehen

    Bei wiederholten Vergehen werden die Eltern informiert (Kurzmitteilung, Telefon). Das Hauptziel aller Massnahmen besteht darin, das Verhalten derart zu verändern, dass es unseren Schulregeln entspricht und wir verantwortungsbewusst und sozial miteinander umgehen und konzentriert und zielorientiert arbeiten können. 

    Massnahmen: 

    • Die Lehrperson erteilt eine Zusatzaufgabe 
    • Die Lehrperson verlangt einen ausführlichen Entschuldigungsbrief, in welchem das Fehlverhalten beschrieben und entschuldigt wird. Dieser muss von den Eltern unterschrieben werden. 
    • Aufgebot zur Arreststunde 
    • Aufgebot zum Mittwocharrest bei wiederholten Verstössen und/oder Vergehen gegen die Schulordnung (z. B. unerlaubtes Verlassen des Pausen- und Schulareals, Rauchen oder Konsum von Alkohol oder Drogen, Anwendung von Gewalt, mutwillige Sachbeschädigungen, Benutzung elektronischer Geräte (Bsp. Smartphone) in den Schulgebäuden. 

    Wiederholte Vergehen

    Sollten die Massnahmen wirkungslos bleiben, wird die Schulleitung hinzugezogen. Es folgen Gespräche mit den Eltern, Vereinbarungen werden getroffen. 

    Bei massiven Vergehen gegen unsere Schulregeln wird die Schulleitung ebenfalls informiert und beigezogen. Es finden umgehend Gespräche statt. 

    Mit einer zwischen Schüler/-in, Eltern und Schule unterschriebenen Vereinbarung versuchen wir zusammen mit den Eltern unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrzunehmen. 

    Schwere Vergehen

    Bei schweren Vergehen oder bei fortgesetzter Wirkungslosigkeit bisher getroffener Massnahmen wird die Schulpflege beigezogen. Mögliche Folgen: 

    • schriftlicher Verweis 
    • zeitlich begrenzter oder vollständiger Schulausschluss 
    • Versetzung 

E

  • Eltern

    Elternabend

    Elternabende werden von der Klassenlehrperson im 1. und 4. Quartal der 1. Oberstufen-Klassen und nach Bedarf im Laufe der 2. oder 3. Klassen einberufen. Zusätzlich werden Elterngespräche angeboten. 

    Berufswahl

    Der Elterninformationsabend zum Thema Berufswahl findet am Donnerstag, 13. Juni 2024 für alle Abteilungen der 1. Oberstufe statt. 

    Kontaktzeit

    Am 16. November 2023 (zwischen 18:00 und 19.30 Uhr) erhalten die Eltern Gelegenheit, alle Lehrpersonen der Oberstufe in ihren Schulzimmern zu besuchen, Kontakt zu knüpfen und sich mit ihnen auszutauschen. Auch die Schulleitung ist vor Ort und kann bei Bedarf kontaktiert werden.

    Themenabend
    am Dienstagabend, 24. Oktober 2023 findet anlässlich der Besuchstage vorraussichtlich ein öffentlicher Elternanlass statt. 

    Elterngespräch

    Eltern haben das Recht, mit jeder Lehrperson nach Absprache ein Gespräch zu führen. Bei spontanen Besuchen oder an Besuchstagen kann nicht erwartet werden, dass die Lehrperson Zeit für ein ausführliches Gespräch hat. 

    Spezielles

    Seitens der Schule müssen Eltern manchmal, insbesondere bei disziplinarischen Vergehen, dringend zu einem Gespräch eingeladen werden. 

    Diese Gespräche finden meist während unseren Arbeitszeiten statt. Diesbezüglich bitten wir um Verständnis und darum, in dringenden Fällen mit der Schule zu kooperieren und sich nach deren Bedürfnissen zu richten. 

    Elterninformationen 

    • der Schulleitung
      • regelmässig mit einem Semesterbrief per Klapp zu Beginn jedes Semesters 
      • nach Notwendigkeit per Klapp bei Stundenplanänderung 
      • per Klapp bei Schulanlässen 
    • der Lehrpersonen
      • via Klapp vor Klassenprojekten, z. B. Klassenlager, Elternabend etc. 
      • per Kurzmitteilung auf Klapp bei Vergehen gegen die Schul- und Pausenordnung, bei verbotenem Gebrauch mobiler Geräte (z.B. Handy)  und bezüglich Selbst- und Sozialkompetenz 
    • weitere
      • Beiträge der Schule im Seenerhelm (Mai und Oktober) 
      • Wissenswertes über die Oberstufe Seon von A bis Z als pdf für Eltern (erscheint jährlich zu Beginn des Schuljahres) 
      • Wichtige Informationen findet man jederzeit auf der Homepage der Schule. 

F

  • Ferienplan

    Jedem Kind wird bei Schuleintritt ein Ferienplan für die nächsten Jahre abgegeben. 

    Ferienplan 22_27.pdf [pdf, 46 KB]

  • Fundgegenstände

    Fundgegenstände werden dem zuständigen Hauswart abgegeben und von diesem verwahrt, respektive ausgestellt. Die Verwahrungsfrist ist auf 6 Monate beschränkt.

G

  • Garderobe

    Auswärtige Schülerinnen und Schüler können im Untergeschoss des Schulhauses Hertimatt 2 ein abschliessbares Garderobekästchen benutzen. 

    Schlüssel

    Schloss und Schlüssel können bei unserem Hauswart Herrn Kissling bezogen werden. 

H

  • Hauswarte

    Rolf Kissling

    Schulhäuser Hertimatt 1 und 2 
    Tel. 079 926 85 70 

    Torsten Sack

    Sporthallen 1 – 4 
    Tel. 079 925 85 70 

    Andreas Schaus

    Schulhaus Hertimatt 3 
    Tel. 079 927 85 70 

  • Homepage

    Auf unserer Homepage sind alle wichtigen Daten und die aktuellen Informationen verfügbar. 

I

  • Impfen

    Alle Schülerinnen und Schüler haben im Laufe der Oberstufenzeit Gelegenheit, sich durch den Schularzt gemäss Impfplan impfen zu lassen. Die Impfungen sind freiwillig. 

  • Internet

    Alle Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, die Schulregeln für die Nutzung des Internets zu befolgen. Diese Regeln werden allen bei Eintritt in die Schule schriftlich abgegeben, die Eltern bestätigen die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift. Zusätzlich muss auch von den Schülerinnen und Schülern eine „Medienvereinbarung“ unterschrieben werden. 

    Auszug Regeln

    • Ich verpflichte mich, Computer und Internet nur für das Lernen zu nutzen (kein Facebook, Twitter, Instagram, Tiktok usw.). 
    • Ich gebe im Internet keine persönlichen Angaben über mich oder andere Personen bekannt. 
    • Ich treffe mich keinesfalls mit Personen, die ich im Internet kennen gelernt habe, ausser in Begleitung meiner Eltern und an einem öffentlichen Ort. 
    • Ich versende keine beleidigenden Mitteilungen. 
    • Ich greife nicht auf rassistische, gewaltdarstellende und pornografische Seiten zu. 
    • Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, werden die Eltern und die Schulleitung informiert, die über angemessene Massnahmen entscheidet. 
    • Ich nehme zur Kenntnis, dass die Schule das Recht hat, in alle E-Mails, Schülerdateien, Akten usw. Einsicht zu nehmen. 

J

  • Jugendfest

    Das Seoner Dorf- und Jugendfest findet alle drei Jahre statt. Die Schule beteiligt sich am Umzug und mit diversen Aktivitäten am Fest. Nächstes Jugendfest: 27.6.2025 bis 29.6.2025

K

  • Kiosk

    Die Pausenverpflegung liegt in der Verantwortung der Eltern. Dabei ist auf eine gesunde Ernährung zu achten. 

    Organisation

    Den Oberstufenklassen wird die Möglichkeit gegeben, einen Pausenkiosk zu führen. Der Ertrag geht in die Klassenkasse. 

  • KLAPP Kommunikationsapp

    Grundsätzliches

    Klapp bündelt, vereinfacht und digitalisiert die administrative Kommunikation zwischen Schule, Schülern und Eltern. 
    Mit der Klapp Smartphone-App auf Ihrem Handy werden Sie direkt mit allen administrativen Informationen der Klasse versorgt. 
    Wenn Sie kein Smartphone besitzen, oder die App nicht installieren möchten, können Sie die Informationen auch online einsehen und per E-Mail informiert werden. 
    Einfache und komplette Übersicht über alle Informationen und Termine – auch bei mehreren Kindern in verschiedenen Klassen oder Schulen. 

    Anmeldung 
    Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien.

L

  • Lager

    Klassenlager

    Die Klassenlager finden in der 2. Klasse der Oberstufe statt. Die Eltern werden rechtzeitig über das Projekt informiert und melden sich bei der organisierenden Lehrperson, wenn sie Fragen haben. Sie informieren zudem über allfällige gesundheitliche Probleme ihrer Kinder. 

    Termine

    28.08.2023 bis 01.09.2023 Klassenlager 2ab Bez, 2ab Sek und 2. Real 

    Schneesportlager
    Das Schneesportlager wird jährlich zwischen Sport- und Frühlingsferien (Kalenderwoche 12) parallel zur Projektwoche durchgeführt. 

    Wichtig

    Für alle Lager erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Programm. Die Eltern nehmen Einsicht und geben der Lagerleitung eine Rückmeldung mittels des jeweils dem Programm beigelegten Formulars. 

  • Lauskontrolle

    Jährlich wird nach den Sommerferien bei allen Schülerinnen und Schülern eine Lauskontrolle durchgeführt (Termin: Dienstag, 9. August 2022). 

  • Lehrplan

    Im Lehrplan der Volksschule wird der gesellschaftliche Auftrag der Schule formuliert. Damit bildet der Lehrplan für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulbehörden sowie Weiterbildungsverantwortliche eine sachliche Verständigungsbasis für die Gestaltung von Schule. 

    Inhalt

    Der Lehrplan setzt sich aus den Leitideen (Didaktische Leitsätze, Leitideen Primarschule und Oberstufe), der Lernorganisation (Stundentafeln, Bestimmungen zum Stundenplan, Einsatz von Fachlehrerpersonen, Hausaufgaben) und den Fächerlehrplänen zusammen. 

    Die Lehrpläne der Oberstufe bauen auf jenen der Primarschule auf. Sie sind systematisch aufgebaut und die Ziele der Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule sind aufeinander abgestimmt. Sie garantieren die Durchlässigkeit zwischen den Oberstufenschultypen. 

    siehe auch http://www.ag.ch/lehrplan/

  • Leitbild

    CI-Leitbild

    Unsere Schule verfügt über ein pädagogisches CI-Leitbild (Corporate Identity). Das Leitbild ist auf der Homepage abrufbar. 

    Qualitätsleitbild

    Unser Qualitätsleitbild wurde letztmals im Frühling 2016 überarbeitet und bildet die Grundlage für die Qualitätsentwicklung an unserer Schule. 

    siehe auch /unsere-schule/portraet/leitbild.html/150/l/de

  • Lernatelier

    Im Lernatelier haben die Lernenden während zwei Lektionen die Möglichkeit, ungestört zu arbeiten. Sie können Aufgaben lösen, sich auf eine anstehende Prüfung vorbereiten, Probleme in den einzelnen Fächern klären oder aber auch zusätzliche Aufgaben lösen, die den behandelten Schulstoff weiter vertiefen sollen. Falls möglich erhalten die Lernenden dabei fachliche Unterstützung von einer Lehrperson. 

    Zeit und Ort

    • Montagnachmittag von 15.25 bis 17.55 Uhr 
    • Dienstagnachmittag von 15.25 bis 17.55 Uhr 
    • Donnerstagnachmittag von 15.25 bis 17.55 Uhr 

    Zielgruppe

    Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Bezirksschule 

     

  • Lernziele

    Unsere Lehrpersonen haben sich nach den Lernzielen respektive den im neuen Lehrplan festgehaltenen Kompetenzen der kantonalen Lehrpläne zu richten (siehe Lehrplan). Diese kann man direkt auf der BKS-Seite abrufen:: www.ag.ch/lehrplan/

    Hinweis

    Die Lehrpersonen aller Oberstufentypen der Schule Seon koordinieren thematische Lernziele, um den Schüler/-innen die Übertritte zu erleichtern. 

M

  • Mittagstisch

    Zielgruppe

    Der Mittagstisch kann von Schulkindern besucht werden, die in Seon wohnen und/oder zur Schule gehen. 

    Öffnungszeiten

    Der Mittagstisch ist während der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.45 bis 13.25 Uhr geöffnet (Ausnahmen am letzten Schultag des zweiten Semesters, siehe auch Ferienplan). 

    Kosten

    Fr. 14.- pro Kind für Essen und Aufsicht von 11.45 bis 13.15 Uhr 

    Die Finanzverwaltung Seon stellt monatlich Rechnung an die Erziehungsberechtigten. 

    Mitgebrachtes

    Auswärtige Oberstufenschüler/-innen können auch einen selbstorganisierten Mittagslunch im Mittagstischraum essen (Mikrowelle vorhanden).

    Versicherung

    Die Eltern sind verantwortlich für die Unfallversicherung ihrer Kinder. Den Eltern wird empfohlen, für ihre Kinder auch eine Privathaftpflichtversicherung (für Schäden an Gebäuden, Glas und Inventar) abzuschliessen. Der Mittagstisch lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die von Kindern verursacht werden. 

    Siehe Tagesstrukturen

  • Musikschule

    Ihr Kind hat die Möglichkeit, die Musikschule Seon (auswärtige Bezirksschüler/-innen auch die Musikschule Seengen) zu besuchen. Eine breite Palette an Instrumenten steht ihm zur Auswahl. An der Musikschule unterrichten ausschliesslich qualifizierte Musiklehrpersonen, die Ihr Kind professionell ausbilden und unterstützen. 

    Das Schuljahr der Musikschule ist mit jenem der Volksschule identisch. Die erste Schulwoche dient der Stundenplanung. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche. 

    Leitung Musikschule; Anne-Marie Kneller

    Sekretariat: Anne-Marie Kneller, annemarie.kneller@schuleseon.ch, 062 / 825 29 02 

    Regelung

    Falls mit der Instrumentallehrperson kein Termin ausserhalb des ordentlichen Stundenplans gefunden werden kann, ist es mit dem Einverständnis der Klassenlehrperson und der Eltern möglich, Schüler/-innen bei Lektionen von 25 Minuten aus einem Unterrichtsfach herauszunehmen. 

    Hinweis

    Weitere Informationen zu Anmeldung, Kosten usw. finden Sie auf der Seite der Musikschule.

N

  • Notfälle

    Ambulanz 

    144

    Ärzte 

    Dr. P. Bucher
    Seon 062 775 22 55 

    Dr. N. Curcic, Seon
    062 775 33 33 

    Dr. R. Regli, Seon 
    062 775 22 66

    Feuerwehr 

    118

    Polizei 

    Notruf
    117 

    Regionalpolizei Seengen
    062 767 63 70 

    Rega 

    1414

    Spitäler 

    Kantonspital Aarau
    062 838 41 41 

    Kreisspital Muri
    056 675 11 11 

    Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche 

    147 

    Tox-Zentrum 

    145

    Zahnärzte 

    Dr. H. Cueni, Seon
    062 775 22 72 

    Dr. M. Houshmand, Seon
    062 775 22 72

    Dr. T. Lasarow, Seon
    062 775 24 61 

O

P

  • Projektwoche

    Die Projektwoche wird innerhalb der Oberstufe stufenübergreifend durchgeführt und findet jedes Jahr zwischen Sport- und Frühlingsferien (Kalenderwoche 12) statt. Der Termin richtet sich nach dem Schneesportlager (Hausreservation), welches ebenfalls als Projekt ausgeschrieben wird. 

    Schneesportlager

    Die Schneesportwoche findet vom Montag, 18. bis Freitag, 22. März 2023 statt. 

    Weitere Projekte

    Parallel zur Schneesportwoche werden verschiedenste weitere Projekte angeboten. Die Ausschreibung erfolgt schriftlich. 

    Auswahlverfahren

    Wenn die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze übersteigt, werden bei allen Kursen zuerst Schülerinnen und Schüler ohne Beanstandungen bezüglich Sozialkompetenz berücksichtigt. 

    Disziplin

    Bei schweren disziplinarischen Verstössen (z.B. bei unentschuldigtem Fehlen, bei massiver Unterrichtsstörung, bei Besitz und Konsum von Alkohol oder Drogen, bei Rauchen) wird ein/-e Schüler/-in vom Kurs ausgeschlossen. Lagerteilnehmer/-innen werden nach Hause geschickt. Der/die Schüler/-in verbringt den Rest der Woche unter Obhut der Eltern. 

    Pro vom Kurs ausgeschlossenem Halbtag wird der/die fehlbare Schüler/-in an Mittwochnachmittagen von 13.15 bis 16.15 Uhr aufgeboten, um die versäumte Unterrichtszeit nachzuholen. 

  • Promotionen

    Zwischenbericht

    Zum Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, der in Worten die Leistungsentwicklung in der Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beschreibt. Zudem wird die Sachkompetenz in allen Fächern in Orientierungsnoten ausgedrückt, die aber nicht promotionswirksam sind. 

    Jahreszeugnis

    Zum Ende jedes Schuljahres erhalten die Lernenden ein Jahreszeugnis, das die Leistungen in der Sachkompetenz in Noten beurteilt. Die Zeugnisnoten sind promotionswirksam. Ausser in den Freifächern (Weitere Fächer) sind alle Noten promotionswirksam. Sie werden eingeteilt in sogenannte Kern- und Erweiterungsfächer. Für die Beförderung in die nächsthöhere Klasse (Promotion) muss einerseits in den Kernfächern der ungerundete Notendurchschnitt 4 und andererseits in den Kern- und Erweiterungsfächern zusammen der Notendurchschnitt 4 erreicht werden. 

    Kernfächer Erweiterungsfächer Weitere Fächer
    • Deutsch
    • Mathematik
    • Räume/Zeiten/Gesellschft RZG (Geografie, Geschichte)
    • Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)
    • Englisch/Französisch
    • Bewegung & Sport
    • Bildnerisches Gestalten
    • Geometrisch-technisches Zeichnen (3. Klasse)
    • Italienisch (ab 2. Klasse)
    • Latein (nur Bezirksschule)
    • Medien und Informatik (1. und 3. Klasse)
    • Musik
    • Politische Bildung (3. Klasse)
    • Textiles und technisches Gestalten (TTG)
    • Wirtschaft/Arbeit/Haushalt (WAH)
    • Berufliche Orientierung (2. Klasse)
    • Chor
    • Ethik & Religionen
    • Freifach lokal (ab 2. Klasse)
    • Instrumentalunterricht/Ensemble
    • Projekte & Recherchen (3. Klasse)

    Neuer Lehrplan

    Die bestehende Promotionsverordnung gilt auch für den neuen Lehrplan. Allerdings gibt es teilweise neue Fachbezeichnungen und auch zusätzliche Fächer. Genaueres können die Eltern der Informationsbroschüre des BKS entnehmen: Infobroschüre neuer Aargauer Lehrplan

    Beurteilungsdossier

    Die Lehrpersonen sammeln die Dokumente ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit die Eltern stets über den Leistungsstand ihrer Kinder orientiert sind, müssen notenrelevante Prüfungen von den Eltern eingesehen und unterschrieben werden. 

    Beurteilungsdossiers können jeweils nach den Sommerferien bei den zuständigen Lehrpersonen eingefordert werden. Es gilt das „Holprinzip“. Ab Oktober werden nicht abgeholte Unterlagen durch die Lehrpersonen vernichtet. 

Q

  • Qualitätssicherung

    schulintern

    Anhand der Leitbilder wird die Schulqualität regelmässig überprüft. 

    Es finden regelmässig Eltern- und Schülerbefragungen statt. 

    schulextern

    Alle Schulen des Kantons werden im Auftrag des Departements für Bildung, Kultur und Sport (BKS) von einer externen Organisation überprüft. An der Schule Seon fand diese Evaluation bereits dreimal statt: 2009, 2014 und 2019. 

    Die Schule Seon erhielt im Juni 2019 eine sehr gute Rückmeldung und einen in allen evaluierten Bereichen positiven Bericht. Alle Ampeln stehen auf Grün. 

S

  • Schnupperlehren

    Im Verlauf des 8. Schuljahres absolviert jede Schülerin/jeder Schüler eine Schnupperlehrwoche: 

    2. Real 

    Vom 13.11.2023 bis 17.11.2023

    2a, 2b Sek

    Vom 20.11.2023 bis 24.11.2023 

    2a, 2b Bez 

    Vom 27.11.2023 bis 01.12.2023

    Zusätzliche Schnupperlehren: s. Urlaub

  • Schulführungsstruktur

    Schulführungsstruktur ab 01.01.2022

    Allgemeines

    Ende 2021 wurden im Kanton Aargau die Schulpflegen aufgelöst.
    Gemeinderat Seit dem 01.01.2022 ist der Gemeinderat Anstellungsbehörde und für die strategische Führung der Schule zuständig. Er trägt die Verantwortung              
    • für die Weiterentwicklung der ganzen Schule
    • für die Einhaltung der kantonalen Vorgaben
    • für die Festlegung der Ziele und lokalen Rahmenbedingungen
    Schulleitung

    Die Schulleitung ist für die operative Führung der Schule verantwortlich. Sie wird vom Gemeinderat eingesetzt. Die Aufgaben der Schulleitung gliedern sich im Wesentlichen in fünf Bereiche:

    • Gestaltung und Entwicklung der Schule (pädagogische Führung)
    • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
    • Personalführung
    • Organisation und Administration
    • Information und Kommunikation
    Schulleitungs-
    konferenz

    Die Mitglieder der Schulleitung bilden zusammen die Schulleitungskonferenz, welche gemeinsam Beschlüsse fasst oder Anträge an den Gemeinderat stellt. Es gibt keine Gesamtschulleitung. Die Aufgaben werden unter den Mitgliedern aufgeteilt. Das Gemeinderatsmitglied mit dem Ressort Bildung/Kultur vertritt den Gemeinderat in der Schulleitungskonferenz.

           

  • Schulhausfest

    Das Schulhausfest findet jährlich unter einem bestimmten Motto statt. Verschiedene Klassen der Oberstufe beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung des Schulhausfestes. 

    In den Jahren, in welchen ein Dorf- und Jugendfest stattfindet, entfällt das Schulhausfest. 

  • Schulleitung

    Die Schulleitung ist für die pädagogische, personelle und organisatorische Führung verantwortlich. Sie setzt die mit dem Gemeinderat vereinbarten Ziele um und führt das schulinterne Qualitätsmanagement. Die Schule wird von einer Co-Leitung mit vier Mitgliedern geführt. 

    Siehe auch Schulleitung
  • Schulordnung

    Unser Leitbild und die Schulordnung der Schule Seon sind Ihrem Kind abgegeben worden. Erfahrungsgemäss erhöht sich der Erfolg der Bemühungen von Lehrerschaft und Schulleitung, wenn auch Sie als Erziehungsberechtigte sich in regelmässigen Abständen unsere Verfügungen, welche vor allem zum Wohle Ihrer Kinder erlassen wurden, in Erinnerung rufen. 

    Schulordnung [pdf, 104 KB]

  • Schulparlament

    Aus jeder Klasse wird ein/-e Schüler/-in in das Schülerparlament gewählt. Das Parlament trifft sich alle drei bis vier Wochen zu einer Sitzung und berät über verschiedene Anliegen der Schülerschaft. Anträge des Schülerparlamentes werden an der Lehrerkonferenz besprochen. Schulleitung und Lehrerkonferenz entscheiden über deren Umsetzung.

    Siehe Schülerparlament

  • Schulpsychologische Dienste

    Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle in Lenzburg, welche den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Die Anmeldung erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern meist durch die Lehrperson. Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Altersjahr sowie alle Eltern können sich für eine Beratung auch direkt anmelden. Die Beratung ist unentgeltlich. 

    Aufgabenbereich

    Lernprobleme und Störungen des Wohlbefindens von Schülerinnen und Schülern werden untersucht. 

    Abklärungen zur Schullaufbahn eines Kindes werden durchgeführt. (Schuleintritt, Übertritte, Repetition, Besuch von Sonderklassen) 

    Probleme im Unterricht und in der Erziehung werden besprochen und Lösungswege gesucht. 

    Vorschläge für Massnahmen und Entscheide (z.B. Therapien, Lerntraining, Promotion usw.) werden mit allen beteiligten Personen besprochen. 

    Adresse

    Schulpsychologischer Dienst
    Poststrasse 4
    5600 Lenzburg

    Telefon 062 835 40 00
    Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.45-16.45 Uhr

    Schulpsychologischer Dienst

     

  • Schulreise

    Für alle Schulreisen erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Programm. Die Eltern nehmen Einsicht und geben der zuständigen Lehrperson eine Rückmeldung mittels des jeweils dem Programm beigelegten Formulars. 

     

  • Schulsozialarbeit

    Hört zu – Unterstützt – Macht stark – Ist neutral – Arbeitet lösungsorientiert – Ist vertraulich

    Grundsätze
    Die Schulsozialarbeit versteht sich als neutrale Beratungsstelle im System
    Schule und wird von der Gemeinde Seon getragen. Sie leistet einen Beitrag
    dazu, die Kinder und Jugendlichen im Prozess des Erwachsenwerdens zu
    begleiten, schwierigen Situationen vorzubeugen oder sie zu lindern und ihre
    Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu
    fördern.
    Den Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, das Angebot der
    Schulsozialarbeit jederzeit und ohne Einwilligung der Eltern oder
    Erziehungspersonen einzuholen. Sie beruht auf Freiwilligkeit, versteht sich als
    niederschwelliges Angebot und untersteht der beruflichen Schweigepflicht. Sie
    ist ein Ort des Vertrauens im Schulhaus oder im Kindergarten, bietet
    Beratungen, Präventionsprojekte und Klasseninterventionen an und steht
    Eltern bei erzieherischen Fragen bei. Die Schulsozialarbeit kann durch die
    Aussenperspektive mit einem systemischen und lösungsorientierten
    Verständnis entlastend wirken und dabei helfen, die Zusammenhänge besser
    zu verstehen und gemeinsam Lösungen für herausfordernde Situationen zu
    finden.

    Kontakt
    Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrpersonen können persönlich vor Ort,
    telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
    Die Schulsozialarbeit ist grundsätzlich während den Schulzeiten von Montag
    bis Freitag an der Schule anwesend und wie folgt erreichbar:

    Telefon 079 410 35 75
    email    kyra.braga@schuleseon.ch
    Büro     Försterhaus

  • Schulsport

    Der freiwillige Schulsport (J+S-Schulsport) versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem freiwilligen Vereinssport. Ziel des Schulsports ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche durch den freiwilligen Sport in der Schule für den Vereinssport zu motivieren. Damit wird ein wichtiger Stein gesetzt auf dem Weg zum selbstständigen und nachhaltigen Sporttreiben. 

    Anmeldung

    Für die Schüler/-innen der  Primar und der Oberstufe können sportartspezifische Kurse angeboten werden. Zurzeit bietet unsere Schule in Zusammenarbeit mit der Schule Seengen Mädchen-Fussball, Volleyball, Radball, Tanz, Badminton und Schwimmen an. Die Kurse stehen unter der Leitung von ausgebildeten J+S-Leiterinnen und -Leitern. 

    Die Anmeldung erfolgt jeweils anfangs Semester und ist verbindlich. 

    Siehe Schulsport

  • Schulweg

    Der Schulweg fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schule wünscht, Kinder nur in Ausnahmesituationen mit dem Auto zur Schule zu bringen. 

    Velo

    Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Fahrräder und Mofas ihrer Kinder den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Beleuchtung intakt ist. 

    Hinweis

    Für Schulanlässe (beispielsweise Exkursionen), welche mit Fahrrädern durchgeführt werden, gilt ein Helmobligatorium. 

  • Schulzahnpflege

    Kinder der Volksschule erhalten einen Zahnkontrollausweis (Heft), welcher Gutscheine für die gesamte Schulzeit enthält. 

    Vorgehen

    Das Heft bleibt im Besitz der Eltern. Es berechtigt die Kinder und Jugendlichen der Volksschule zu einer jährlichen Kontrolluntersuchung bei einer Zahnärztin bzw. einem Zahnarzt nach Wahl im Kanton Aargau. Die Kosten der Kontrolluntersuchungen werden von der Gemeinde übernommen. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Das Heft ist mitzubringen: > zur jährlichen Kontrolle bei der Zahnärztin bzw. beim Zahnarzt 

  • Schulzahnprophylaxe

    An der Oberstufe gibt es keine Schulzahnprophylaxe-Lektionen mehr. 

    Die Volksschule unterstützt die Eltern jedoch weiterhin in ihren Bestrebungen, die Zähne ihrer Kinder gesund zu erhalten. Die Schulzahnpflege im Kanton Aargau hat zwei Elemente: Den jährlichen Kontrolluntersuch bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie die regelmässige Schulzahnprophylaxe in den Schulklassen im Kindergarten und an der Primarschule. 

  • Sekretariat

    Öffnungszeiten

    Montag 07.30 – 11.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
    Dienstag 07.30 – 11.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
    Mittwoch 07.30 – 11.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 – 11.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
    Freitag 07.30 – 11.00 Uhr

    Adresse

    Oberdorfstr. 23a
    5703 Seon

    Telefon 062 825 29 00
    sekretariat@schuleseon.ch

    Siehe auch

    Administration

  • Semesterbrief

    Die Schulleitung informiert alle Eltern zu Beginn jedes Semesters über anstehende Ereignisse und Termine. Die Information erfolgt über die Kommunikationsapp KLAPP.

     

     

  • Spieltag

    Ende Januar findet zusammen mit der Oberstufe Seengen ein gemeinsamer Spieltag statt. In verschiedenen Mannschaftspielen kämpfen Teams um Ruhm und Ehre. Die erfolgreichsten Teams erhalten Preise. 

    Termin
    25. Januar 2024

  • Sporttag

    Jeweils im September findet ein stufenübergreifender Sporttag statt. Die Schülerinnen und Schüler messen sich in verschiedenen Leichtathletik-disziplinen. Die besten drei Schülerinnen und Schüler pro Kategorie erhalten eine Medaille. Zusätzlich werden weitere Wettkämpfe (Orientierungslauf, Beachvolleyball und Fussball) angeboten. 

    Termine

    5. September 2023 (Verschiebedaten: 12. oder 19. September 2023) 

U

  • Urlaub

    Die Schüler/-innen sind zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet. 

    Dispensation

    Über länger dauernde, teilweise oder gänzliche Dispensationen von Kern- und Erweiterungsfächern entscheidet das Departement BKS. Für solche Dispensationen ist ein schriftlicher Antrag der Eltern erforderlich. 

    Vorgehen

    Urlaub Antrag an Frist
    § 38 Klassenlehrer/-in 3 Tage
    Kurzurlaub Schulleitung 8 Tage
    Längerer Urlaub Schulpflege via Schulleitung 30 Tage
    Dispensation BKS via Schulleitung  

    Schnupperlehre

    Schnupperlehren sollen nach Möglichkeit in den Schulferien stattfinden. 

    Ausserhalb werden sie bewilligt, wenn ein schriftlicher Nachweis erbracht werden kann: Der Klassenlehrperson ist das Formular „Urlaubsgesuch für Schnupperlehren“ (Download Homepage), von Eltern und Lehrbetrieb unterschrieben, zukommen zu lassen. Dieses wird direkt durch die Klassenlehrperson im Einverständnis mit der Schulleitung bewilligt. Auch in diesem Fall ist die Absenz im Kontaktheft einzutragen. Anschliessend ist das Kontaktheft noch vor der Schnupperlehre allen betroffenen Fachlehrpersonen zum Unterschreiben vorzulegen. 

    Paragraf 38

    Jede Schülerin/jeder Schüler hat auf Ersuchen der Eltern das Recht, einen halben Tag pro Quartal unbegründet frei zu erhalten. Der Quartalshalbtag muss mindestens 3 Tage vor Bezug, im Kontaktheft unter Absenzen mit der Unterschrift der Eltern eingetragen, der Klassenlehrperson vorgelegt werden. (Wenn das in Ausnahmefällen nicht möglich ist, müssen die Eltern den Urlaub telefonisch bei der Klassenlehrperson einholen. Anschliessend ist das Kontaktheft allen betroffenen Fachlehrpersonen zum Unterschreiben vorzulegen.) 

    Hinweis: Paragraf 38 kann nicht bezogen werden an besonderen Schul- und Klassenanlässen und während Leistungs-Checks. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden. 

    Die 4 Freihalbtage des Paragrafen 38 können innerhalb des Schuljahres kumuliert werden. Das begründete Gesuch der Eltern muss bis 2 Wochen vor dem Bezug bei der Schulleitung eintreffen. 

    Wichtig: Paragraf 38 wird auch bei begründeten, längeren Urlaubsgesuchen innerhalb eines Schuljahres angerechnet. Verpasster Schulstoff muss eigenverantwortlich nachgearbeitet werden. 

    Urlaubsgesuche siehe Dokumente und Formulare

V

  • Veloständer

    Auf dem Schulhausareal stehen überdachte Veloständer zur Verfügung. 

    Beschädigungen

    Leider kommt es gelegentlich zu Beschädigungen an den abgestellten Fahrrädern und Mofas. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Schüler/-innen sind aufgefordert, den Zustand ihres Fahrzeugs, insbesondere die Bremsen, vor der Heimfahrt zu überprüfen. Allfällige Beschädigungen sollen unbedingt und möglichst rasch der Klassenlehrperson mitgeteilt werden (Videoüberwachung!). 

  • Versicherung

    Die Jugendlichen sind durch die Schule nicht versichert. Die Erziehungsberechtigten sind für den vollumfänglichen Versicherungsschutz (z.B. Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) ihrer Kinder verantwortlich. 

    Wichtig

    Die Schüler und Schülerinnen sind gegen Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb obligatorisch durch ihre private Krankenkasse versichert. Unfälle sind deshalb immer direkt der Krankenkasse zu melden. 

W

  • Wahlfächer

    Die Schüler/-innen haben die Möglichkeit, freiwillig Wahlfächer zu belegen. Die dazu notwendigen Informationen erhalten sie schriftlich. Zwecks Planung werden die Anmeldungen für das kommende Schuljahr jeweils vor den Sportferien eingeholt. Sie sind verbindlich und gelten für das ganze Schuljahr.

    Promotion

    Gemäss der geltenden Promotionsordnung sind auch Wahlpflichtfächer und gewisse Wahlfächer promotionswirksam. Davon ausgenommen sind lokale Freifächer, Chor/Ensemble, Instrumentalunterricht, Projekte & Recherchen, Berufliche Orientierung und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (siehe auch unter Promotionen).

  • Weiterbildung

    Die Weiterbildungen für Lehrpersonen finden soweit möglich grundsätzlich während der unterrichtsfreien Zeit statt. Es darf nur in begründeten Ausnahmefällen zu Unterrichtsausfällen kommen. 

     

Z

  • Zensurfeier

    Die Zensurfeier ist die Verabschiedung der austretenden Oberstufenschüler/-innen, welchen dabei in feierlichem Rahmen die Jahres- und Abschlusszeugnisse überreicht werden. 

    Termin

    Donnerstag, 4. Juli 2024

  • Zeugnis

    Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres vor den Sommerferien ein Jahreszeugnis. 

    Siehe Promotionen und Zwischenbericht 

  • Zu guter Letzt

    Grundsätzlich verfolgen Eltern und Lehrpersonen dasselbe Ziel. Sie wollen das Beste für das Kind. Unter diesem Aspekt findet sich immer ein Anknüpfungspunkt für gute, hilfreiche Gespräche. Auf diese Weise gelingt es auch, im Interesse des Kindes konstruktiv zusammenzuarbeiten und ein förderliches Vertrauensverhältnis aufzubauen. 

    Kernaussage

    Gute Rahmenbedingungen sind dann gegeben, wenn Schule und Elternhaus zusammenarbeiten, einander vertrauen und bei aufkeimenden Schwierigkeiten oder Problemen zusammen nach Lösungen suchen. 

  • Zukunftstag

    Obwohl Frauen und Männern heute grundsätzlich dieselben Ausbildungsgänge und Laufbahnen offenstehen, schränken stereotype Rollenbilder über typische weibliche oder typische männliche Fähigkeiten oder Tätigkeitsfelder Mädchen und Buben in ihrer Berufswahl und ihren Zukunftsperspektiven immer noch ein.

    Geben Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn an diesem Tag die Gelegenheit, in geschlechtsuntypische Berufsfelder hineinzublicken. Am Zukunftstag wechseln Mädchen und Jungen die Seite und probieren Neues und Unbekanntes aus. Durch diesen Seitenwechsel erhalten sie neue Ideen für ihre Zukunft und erfahren, dass Berufe kein Geschlecht haben.

    Organisation

    Schülerinnen und Schüler der 1. Oberstufenklasse werden direkt durch die Klassenlehrperson via Kontaktheft beurlaubt. Ort und Betrieb müssen der Klassenlehrperson gemeldet werden. 

    Termin

    Donnerstag, 9. November 2023

  • Zwischenbericht

    Zum Ende jedes ersten Semesters erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, der in Worten die Leistungsentwicklung in der Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beschreibt. Zudem wird die Sachkompetenz in allen Fächern in Orientierungsnoten ausgedrückt, die aber nicht promotionswirksam sind (siehe Promotionen). 

    Selbst- und Sozialkompetenz

    Insgesamt handelt es sich um 11 Teilkompetenzen, zu welchen jede Lehrperson eine Einschätzung vorzunehmen hat. An pädagogischen Sitzungen werden die Angaben der Fachlehrpersonen zusammengetragen und besprochen. Daraus resultieren die im Zwischenbericht vorliegenden Rückmeldungen zu den Teilkompetenzen. 

    Die Klassenlehrpersonen bemühen sich aufzuzeigen, was von den Schülerinnen und Schülern bezüglich der einzelnen Kompetenzen erwartet wird und worauf die Lehrpersonen speziell achten. Als Grundlage dient ein von der Lehrerschaft erstellter Beurteilungsbogen. 

    Bewertungsraster

    Siehe Dokumente & Formulare

    Promotion gefährdet

    Die Schüler/-innen mit dem Vermerk "Promotion gefährdet" werden während des zweiten Semesters speziell und unter Einbezug der Eltern betreut. Allfällige Laufbahn entscheidende Massnahmen werden besprochen und vorbereitet.