Die Bezirksschule mit ihrem dualen Auftrag ist eine Besonderheit des Kantons Aargau. Sie bereitet auf anspruchsvolle Berufslehren vor, aber auch auf die gymnasiale Schullaufbahn. Da wir kein Langzeitgymnasium haben wie andere Kantone, hat die Bezirksschule auch die Funktion eines Untergymnasiums. Die Bez ist Teil der Volksschul-Oberstufe (Sek I), aber auch Teil des Gymnasiums. Es ist wichtig, dass die Sek I-Typen (Real, Sek und Bez) eng vernetzt und durchlässig sind. Darauf wird an unserer Schule grosser Wert gelegt.
In der Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine breite Allgemeinbildung und die Grundlage für eine Berufslehre.
Der Förderung der Lernmotivation kommt in der Realschule eine besondere Bedeutung zu. Das Anpassen des Unterrichts an die unterschiedlichen Lerntempi sowie ein ständiges Üben und Festigen des Erlernten sind wichtige Anliegen. Die Absolventinnen und Absolventen der Realschule erlernen in den meisten Fällen einen Beruf des Handwerks oder der Industrie.
Die Sekundarschule vermittelt eine erweiterte Grundausbildung und schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung oder eine schulische Anschlusslösung.
Die Sekundarschule ist der mittlere Zug der drei Oberstufentypen. Von den Schülerinnen und Schülern werden Lernfähigkeit, geistige Beweglichkeit und Abstraktionsvermögen gefordert. Die Sekundarschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung und ist Voraussetzung für eine anspruchsvolle berufliche Ausbildung. Gut qualifizierten Sekundarschülerinnen und -schülern steht der Zugang zur Fachmittelschule (FMS), Wirtschaftsmittelschule (WMS) und Informatikmittelschule (IMS) offen.
Das 'Abschlusszertifikat Volksschule des Bildungsraums Nordwestschweiz' ist ein Leistungsausweis der Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau, mit dem jedem Schüler und jeder Schülerin ausgewählte Leistungen der letzten zwei Volksschuljahre ausgewiesen werden. Das Abschlusszertifikat ergänzt das Jahreszeugnis mit dem Ziel, die Leistungen am Ende der Volksschulzeit noch breiter und aussagekräftiger zu dokumentieren. Eine schulische Selektionsfunktion übernimmt das Abschlusszertifikat nicht.
Das Abschlusszertifikat setzt sich aus den vier Teilzertifikaten 'Check S2' und 'Check S3' (Leistungstests), 'fachliche Jahresleistungen' (Zeugnisnoten) und 'Projektarbeit' (Fach Projekte und Recherchen) zusammen. Die Teilzertifikate zu den Leistungstests und der Projektarbeit können aufgrund der einheitlichen Beurteilung (Standardisierung) unabhängig vom besuchten Schultyp gelesen werden.
Die betroffenen Klassen werden durch die Lehrkraft selbst informiert. Die ausfallende Lehrkraft oder die Schulleitung informiert zusätzlich mit einem Elternbrief oder mittels Kontaktheft die Eltern.
Bei unvorhergesehener Absenz einer Lehrperson werden die Kinder am ersten Tag stundenplangemäss betreut. An nachfolgenden Tagen sind Stundenplanänderungen möglich, die den Eltern schriftlich mitgeteilt werden.
Dauert die Vertretungssituation länger, wird ein Vertretungsplan bzw. ein Spezialstundenplan erstellt und die Eltern der betroffenen Kinder werden im Falle eines Unterrichtsausfalls schriftlich informiert (mittels Elternbrief oder/und Kontaktheft).
Für den Vertretungsplan und den Spezialstundenplan gilt:
Es ist den Schülerinnen und Schülern bei Lehrerabwesenheit nicht erlaubt, das Schulareal zu verlassen. Bei Unklarheiten ist die Schulleitung oder das Sekretariat zu kontaktieren.
Jede/-r Kranke ist verpflichtet, seine/-n Partnerin/Partner vor Schulbeginn zu informieren; diese/-r informiert die entsprechenden Lehrpersonen.
Der/die Partner/-in ist verpflichtet, im Unterricht erhaltene Arbeitsmaterialien, Hausaufgaben usw. dem/der kranken Schüler/-in zukommen zu lassen.
Die Entschuldigung muss vom Schüler/von der Schülerin im Kontaktheft eingetragen und von den Eltern unterschrieben werden. Innerhalb einer Woche ist die Entschuldigung den betreffenden Lehrpersonen unaufgefordert vorzuweisen.
Schüler/-innen, die wegen Verletzung oder Unwohlsein nicht Sport treiben können, haben sich am Anfang der Lektion persönlich bei der Sportlehrperson zu melden. Diese wird die betreffenden Schüler/-innen
Kann ein/-e Schüler/-in mit einem ärztlichen Zeugnis nicht turnen, so orientiert er/sie die Sportlehrperson persönlich. Diese entscheidet, wann der/die Schüler/-in im Sportunterricht dabei sein muss. Arztzeugnisse sind direkt der Sportlehrperson abzugeben.
Werden erfasst und im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis ausgewiesen.
Siehe Urlaub
Siehe Mitarbeiterliste
Siehe Schulleitung
Siehe Administration
Oberdorfstrasse 23 a
5703 Seon
Hertimatt 1
062 825 29 10
Hertimatt 2
062 825 29 20
Hertimatt 3
062 825 29 30
Siehe Hauswarte
Siehe Schulpflege
Bei groben Verstössen gegen die Schul- oder Zimmerordnung werden die Schüler/-innen mit einem Arrest am Mittwochnachmittag bestraft.
Die Arreststunden finden jeweils am Mittwochnachmittag von 14 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Eltern werden über Gründe und Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Formular „Kurzmitteilung“ oder telefonisch von der entsprechenden Lehrperson informiert.
Arreststunden können sich negativ auf die Bewertung bezüglich Sozial- oder Selbstkompetenz im Zwischenbericht auswirken.
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum findet im Kanton Aargau in der Oberstufe eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung statt. Sie ist für alle Jugendlichen obligatorisch.
Die Untersuchung findet im Laufe des 8. Schuljahres statt und ist in der Regel auf Initiative der Eltern von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt vorzunehmen.
Die betreffenden Eltern werden anfangs Schuljahr durch einen Informationsbrief der Schule über den genauen Ablauf dieser Untersuchung orientiert und erhalten einen Gutschein.
Bis zum 7. Juli 2023 haben alle Schülerinnen und Schüler der 2. Oberstufenklassen der Klassenlehrperson eine Bestätigung des Arztes oder der Ärztin abzugeben (unterschriebene Kopie des Gutscheins).
Jugendliche, die der Schule keine entsprechende Meldung erstattet haben, werden von der Schule für die Vorsorgeuntersuchung durch den Schularzt aufgeboten. Diese findet in der Praxis von Herrn Dr. med. Bucher statt.
Die Untersuchung ist für die Eltern kostenlos. Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen.
https://www.schulen-aargau.ch/media/schulen-aargau/schulorganisation/schuladmin/schularzt/bksvs-elterninformation-austrittsuntersuchung.pdf
Für Lernende, die mit besonderen Leistungen auf sich aufmerksam machen, werden von der Schule herausfordernde Angebote bereitgestellt. Nachfolgend eine kurze Übersicht der lokalen, regionalen oder webbasierten Angebote.
1. Kognitive und gestalterische Begabungen (Regionale Angebote des Departements BKS)
Diese Angebote stehen in engem Bezug zum Unterricht. So sollen Schülerinnen und Schüler auch während des Regelunterrichts Problemstellungen aus dem Spezialangebot nachgehen können. Entsprechende Regelungen werden in einer individuellen Lernvereinbarung festgehalten.
Angebot | Beschreibung | Kontakt, Bewerbung |
---|---|---|
Mathesupport |
|
Bewerbung ab Mittelstufe möglich. |
Atelier BiG |
|
Bewerbung am Mittelstufe auf jeden Quartalsbeginn möglich. |
Robotik |
|
Bewerbung ab Mittelstufe bis Ende Jahr, Assessment im Januar |
Atelier LITERA |
|
Bewerbung ab der Oberstufe jederzeit möglich. |
Diese Angebote stehen in engem Bezug zum Unterricht. So sollen Schülerinnen und Schüler auch während des Regelunterrichts Problemstellungen aus dem Spezialangebot nachgehen können. Entsprechende Regelungen werden in einer individuellen Lernvereinbarung festgehalten.
2. Musikalische Begabung
Musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche erhalten längere Einzelförderung im Rahmen der Angebote der Musikschule, die zunächst durch das Departement Bildung, Kultur und Sport finanziert wird. Dauert die Förderung über eine halbe Stunde, so werden auch Eltern und Gemeinde an den Kosten beteiligt.
3. Sportliche Begabung
Spezielle Unterstützung in Form von Unterrichtsentlastung und ergänzenden schulischen Massnahmen erhalten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die ein hohes Potenzial ausweisen, durch den nationalen Sportverband unterstützt werden und einen wöchentlichen Trainingsaufwand von mindestens zehn Stunden nachweisen. Die sportliche Förderung erfolgt ausserschulisch in den Regional- oder Sichtungskadern der jeweiligen Sportverbände.
Die Angebote für Begabte gehen über die Lernziele des Lehrplans hinaus. Von den Teilnehmenden wird hohe Sachkompetenz, Selbstständigkeit, Motivation und Kreativität erwartet, die auf ein gemeinsames Projektziel hin eingesetzt werden. Der Zugang zu Angeboten für Begabte ist beschränkt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson oder informieren Sie sich unter:
Verursacht ein/e Schüler/-in Schäden an Schuleigentum, werden die Eltern mit dem entsprechenden Formular darüber informiert. Sie sind verpflichtet, allfällige Kosten zu übernehmen.
Eltern haben das Recht, jederzeit unangemeldet Schulbesuche zu machen. Falls anschliessend ein Gespräch erwünscht ist, wird eine Voranmeldung empfohlen. Unsere Schule begrüsst Elternbesuche und wünscht sich, dass Eltern oft von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die offiziellen Schulbesuchstage finden am Montag und Dienstag, 24. und 25. Oktober 2022 statt.
Das Betragen wird im Zwischenbericht ausgewiesen. Verschiedene aufgeführte Selbst- und Sozialkompetenzen müssen mit "sehr gut", "gut", "genügend" oder "ungenügend" beurteilt werden. Um die Eltern möglichst rasch über Defizite zu informieren und Gelegenheit zu geben, erzieherisch einzugreifen, werden Mitteilungsblätter verwendet. Die Mitteilung kann auch telefonisch vorgenommen werden.
Beschwerden müssen immer zuerst mit der betroffenen Instanz besprochen werden. Beispiel: Eine Beschwerde über eine Prüfungsnote muss zuerst bei der entsprechenden Lehrperson vorgebracht werden.
Führt das Gespräch zu keinem Ergebnis, kann die nächsthöhere Instanz eingeschaltet werden. Beispiel: Bringt das Gespräch mit der Lehrperson keine Lösung, kann die Schulleitung eingeschaltet werden.
Bei Bedarf kann auch das auf unserer Homepage aufgeschaltete Beschwerdeformular verwendet werden. Dieses gelangt direkt an die Schulleitung und wird auf Wunsch vertraulich behandelt.
Schul- und Gemeindebibliothek
Schulhaus Hertimatt 3
062 825 29 39
Belletristik und Sachbücher für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Bilderbücher, Comics, Zeitschriften, Kassetten, CD’s, Hörbücher, DVD’s
* während den Schulferien
weitere Informationen siehe https://seon.biblioweb.ch/
Das umfangreiche Informationsangebot im BKS-Bildungsportal ist nach den verschiedenen Zielgruppen gegliedert. Hier erfahren Sie alles über die Bildung im Kanton Aargau.
Check S2 und S3 sind webbasierte, standardisierte Tests, welche im 2. Semester des 8. respektive 9. Schuljahres an allen Oberstufentypen durchgeführt werden. Die Checks sind nicht promotionswirksam und haben keine schulische Selektionsfunktion. Die Ergebnisse der Checks helfen bei der gezielten Förderung einzelner Schüler/-innen sowie bei der Orientierung für die Berufs- oder die weiterführende Schulausbildung. Im Kanton Aargau ist die Durchführung der Checks obligatorisch. Weitere Informationen unter: https://www.check-dein-wissen.ch/de/checks-s2s3/
Die Kleidung der Schüler/-innen soll ordentlich und vollständig sein.
Insbesondere soll verzichtet werden auf das Tragen von Trainingshosen, knappen Shorts, allzu kurzen Jupes oder Röcken und Kleidern mit übermässigen Ausschnitten, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Aufdrucken. Hüfte und Bauch sollen bedeckt sein. Mützen werden im Unterricht abgelegt.
Die Schule Seon stellt allen Oberstufen-Schüler/-innen ein iPad zur Verfügung. Dieses wird für den Unterricht mit dem neuen Lehrplan benötigt.
Siehe auch Internet
Smartphones, Computer, Audio-, Multimediageräte, Fernseher usw. sind aus dem Alltag vieler Kinder nicht mehr wegzudenken. Elektronische Medien bestimmen den Familienalltag und haben das Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen stark verändert. Im Durchschnitt sitzen die Schweizer täglich zweieinhalb Stunden vor dem Fernseher. Nicht wenige Jugendliche verbringen mehr als zwanzig Stunden pro Woche im Internet und gelten somit als suchtgefährdet. Und wer häufig am Gamen ist, hat tendenziell schlechtere Schulnoten als jene, die elektronische Medien nur mässig nutzen. Der Cyberspace birgt Verlockungen und Gefahren.
Es ist unerlässlich, sich mit den neusten Trends dieser sich rasch verändernden Kommunikations- und Unterhaltungskultur und den diesbezüglichen Chancen und Gefahren für Kinder und Jugendliche zu befassen.
Das Vorgehen bei disziplinarischen Vergehen verläuft nach einem schulinternen Interventionsplan. Die meisten Interventionen erfolgen direkt im Unterricht durch die zuständige Lehrperson.
Bei wiederholten Vergehen werden die Eltern informiert (Kurzmitteilung, Telefon). Das Hauptziel aller Massnahmen besteht darin, das Verhalten derart zu verändern, dass es unseren Schulregeln entspricht und wir verantwortungsbewusst und sozial miteinander umgehen und konzentriert und zielorientiert arbeiten können.
Massnahmen:
Sollten die Massnahmen wirkungslos bleiben, wird die Schulleitung hinzugezogen. Es folgen Gespräche mit den Eltern, Vereinbarungen werden getroffen.
Bei massiven Vergehen gegen unsere Schulregeln wird die Schulleitung ebenfalls informiert und beigezogen. Es finden umgehend Gespräche statt.
Mit einer zwischen Schüler/-in, Eltern und Schule unterschriebenen Vereinbarung versuchen wir zusammen mit den Eltern unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrzunehmen.
Bei schweren Vergehen oder bei fortgesetzter Wirkungslosigkeit bisher getroffener Massnahmen wird die Schulpflege beigezogen. Mögliche Folgen:
Elternabende werden von der Klassenlehrperson im 1. und 4. Quartal der 1. Oberstufen-Klassen und nach Bedarf im Laufe der 2. oder 3. Klassen einberufen. Zusätzlich werden Elterngespräche angeboten.
Der Elterninformationsabend zum Thema Berufswahl findet am Donnerstag, 13. Juni 2024 für alle Abteilungen der 1. Oberstufe statt.
Am 16. November 2023 (zwischen 18:00 und 19.30 Uhr) erhalten die Eltern Gelegenheit, alle Lehrpersonen der Oberstufe in ihren Schulzimmern zu besuchen, Kontakt zu knüpfen und sich mit ihnen auszutauschen. Auch die Schulleitung ist vor Ort und kann bei Bedarf kontaktiert werden.
Themenabend
am Dienstagabend, 24. Oktober 2023 findet anlässlich der Besuchstage vorraussichtlich ein öffentlicher Elternanlass statt.
Eltern haben das Recht, mit jeder Lehrperson nach Absprache ein Gespräch zu führen. Bei spontanen Besuchen oder an Besuchstagen kann nicht erwartet werden, dass die Lehrperson Zeit für ein ausführliches Gespräch hat.
Seitens der Schule müssen Eltern manchmal, insbesondere bei disziplinarischen Vergehen, dringend zu einem Gespräch eingeladen werden.
Diese Gespräche finden meist während unseren Arbeitszeiten statt. Diesbezüglich bitten wir um Verständnis und darum, in dringenden Fällen mit der Schule zu kooperieren und sich nach deren Bedürfnissen zu richten.
Elterninformationen
Alle Schülerinnen und Schüler haben im Laufe der Oberstufenzeit Gelegenheit, sich durch den Schularzt gemäss Impfplan impfen zu lassen. Die Impfungen sind freiwillig.
Alle Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, die Schulregeln für die Nutzung des Internets zu befolgen. Diese Regeln werden allen bei Eintritt in die Schule schriftlich abgegeben, die Eltern bestätigen die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift. Zusätzlich muss auch von den Schülerinnen und Schülern eine „Medienvereinbarung“ unterschrieben werden.
Die Pausenverpflegung liegt in der Verantwortung der Eltern. Dabei ist auf eine gesunde Ernährung zu achten.
Den Oberstufenklassen wird die Möglichkeit gegeben, einen Pausenkiosk zu führen. Der Ertrag geht in die Klassenkasse.
Klapp bündelt, vereinfacht und digitalisiert die administrative Kommunikation zwischen Schule, Schülern und Eltern.
Mit der Klapp Smartphone-App auf Ihrem Handy werden Sie direkt mit allen administrativen Informationen der Klasse versorgt.
Wenn Sie kein Smartphone besitzen, oder die App nicht installieren möchten, können Sie die Informationen auch online einsehen und per E-Mail informiert werden.
Einfache und komplette Übersicht über alle Informationen und Termine – auch bei mehreren Kindern in verschiedenen Klassen oder Schulen.
Anmeldung
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien.
Die Klassenlager finden in der 2. Klasse der Oberstufe statt. Die Eltern werden rechtzeitig über das Projekt informiert und melden sich bei der organisierenden Lehrperson, wenn sie Fragen haben. Sie informieren zudem über allfällige gesundheitliche Probleme ihrer Kinder.
28.08.2023 bis 01.09.2023 Klassenlager 2ab Bez, 2ab Sek und 2. Real
Schneesportlager
Das Schneesportlager wird jährlich zwischen Sport- und Frühlingsferien (Kalenderwoche 12) parallel zur Projektwoche durchgeführt.
Für alle Lager erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Programm. Die Eltern nehmen Einsicht und geben der Lagerleitung eine Rückmeldung mittels des jeweils dem Programm beigelegten Formulars.
Jährlich wird nach den Sommerferien bei allen Schülerinnen und Schülern eine Lauskontrolle durchgeführt (Termin: Dienstag, 9. August 2022).
Im Lehrplan der Volksschule wird der gesellschaftliche Auftrag der Schule formuliert. Damit bildet der Lehrplan für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulbehörden sowie Weiterbildungsverantwortliche eine sachliche Verständigungsbasis für die Gestaltung von Schule.
Der Lehrplan setzt sich aus den Leitideen (Didaktische Leitsätze, Leitideen Primarschule und Oberstufe), der Lernorganisation (Stundentafeln, Bestimmungen zum Stundenplan, Einsatz von Fachlehrerpersonen, Hausaufgaben) und den Fächerlehrplänen zusammen.
Die Lehrpläne der Oberstufe bauen auf jenen der Primarschule auf. Sie sind systematisch aufgebaut und die Ziele der Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule sind aufeinander abgestimmt. Sie garantieren die Durchlässigkeit zwischen den Oberstufenschultypen.
siehe auch http://www.ag.ch/lehrplan/
Unsere Schule verfügt über ein pädagogisches CI-Leitbild (Corporate Identity). Das Leitbild ist auf der Homepage abrufbar.
Unser Qualitätsleitbild wurde letztmals im Frühling 2016 überarbeitet und bildet die Grundlage für die Qualitätsentwicklung an unserer Schule.
Im Lernatelier haben die Lernenden während zwei Lektionen die Möglichkeit, ungestört zu arbeiten. Sie können Aufgaben lösen, sich auf eine anstehende Prüfung vorbereiten, Probleme in den einzelnen Fächern klären oder aber auch zusätzliche Aufgaben lösen, die den behandelten Schulstoff weiter vertiefen sollen. Falls möglich erhalten die Lernenden dabei fachliche Unterstützung von einer Lehrperson.
Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Bezirksschule
Unsere Lehrpersonen haben sich nach den Lernzielen respektive den im neuen Lehrplan festgehaltenen Kompetenzen der kantonalen Lehrpläne zu richten (siehe Lehrplan). Diese kann man direkt auf der BKS-Seite abrufen:: www.ag.ch/lehrplan/
Die Lehrpersonen aller Oberstufentypen der Schule Seon koordinieren thematische Lernziele, um den Schüler/-innen die Übertritte zu erleichtern.
Der Mittagstisch kann von Schulkindern besucht werden, die in Seon wohnen und/oder zur Schule gehen.
Der Mittagstisch ist während der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.45 bis 13.25 Uhr geöffnet (Ausnahmen am letzten Schultag des zweiten Semesters, siehe auch Ferienplan).
Fr. 14.- pro Kind für Essen und Aufsicht von 11.45 bis 13.15 Uhr
Die Finanzverwaltung Seon stellt monatlich Rechnung an die Erziehungsberechtigten.
Auswärtige Oberstufenschüler/-innen können auch einen selbstorganisierten Mittagslunch im Mittagstischraum essen (Mikrowelle vorhanden).
Die Eltern sind verantwortlich für die Unfallversicherung ihrer Kinder. Den Eltern wird empfohlen, für ihre Kinder auch eine Privathaftpflichtversicherung (für Schäden an Gebäuden, Glas und Inventar) abzuschliessen. Der Mittagstisch lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die von Kindern verursacht werden.
Siehe Tagesstrukturen
Ihr Kind hat die Möglichkeit, die Musikschule Seon (auswärtige Bezirksschüler/-innen auch die Musikschule Seengen) zu besuchen. Eine breite Palette an Instrumenten steht ihm zur Auswahl. An der Musikschule unterrichten ausschliesslich qualifizierte Musiklehrpersonen, die Ihr Kind professionell ausbilden und unterstützen.
Das Schuljahr der Musikschule ist mit jenem der Volksschule identisch. Die erste Schulwoche dient der Stundenplanung. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.
Leitung Musikschule; Anne-Marie Kneller
Sekretariat: Anne-Marie Kneller, annemarie.kneller@schuleseon.ch, 062 / 825 29 02
Falls mit der Instrumentallehrperson kein Termin ausserhalb des ordentlichen Stundenplans gefunden werden kann, ist es mit dem Einverständnis der Klassenlehrperson und der Eltern möglich, Schüler/-innen bei Lektionen von 25 Minuten aus einem Unterrichtsfach herauszunehmen.
Weitere Informationen zu Anmeldung, Kosten usw. finden Sie auf der Seite der Musikschule.
Ambulanz |
144 |
---|---|
Ärzte |
Dr. P. Bucher Dr. N. Curcic, Seon Dr. R. Regli, Seon |
Feuerwehr |
118 |
Polizei |
Notruf Regionalpolizei Seengen |
Rega |
1414 |
Spitäler |
Kantonspital Aarau Kreisspital Muri |
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche |
147 |
Tox-Zentrum |
145 |
Zahnärzte |
Dr. H. Cueni, Seon Dr. M. Houshmand, Seon Dr. T. Lasarow, Seon |
Die Projektwoche wird innerhalb der Oberstufe stufenübergreifend durchgeführt und findet jedes Jahr zwischen Sport- und Frühlingsferien (Kalenderwoche 12) statt. Der Termin richtet sich nach dem Schneesportlager (Hausreservation), welches ebenfalls als Projekt ausgeschrieben wird.
Die Schneesportwoche findet vom Montag, 18. bis Freitag, 22. März 2023 statt.
Parallel zur Schneesportwoche werden verschiedenste weitere Projekte angeboten. Die Ausschreibung erfolgt schriftlich.
Wenn die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze übersteigt, werden bei allen Kursen zuerst Schülerinnen und Schüler ohne Beanstandungen bezüglich Sozialkompetenz berücksichtigt.
Bei schweren disziplinarischen Verstössen (z.B. bei unentschuldigtem Fehlen, bei massiver Unterrichtsstörung, bei Besitz und Konsum von Alkohol oder Drogen, bei Rauchen) wird ein/-e Schüler/-in vom Kurs ausgeschlossen. Lagerteilnehmer/-innen werden nach Hause geschickt. Der/die Schüler/-in verbringt den Rest der Woche unter Obhut der Eltern.
Pro vom Kurs ausgeschlossenem Halbtag wird der/die fehlbare Schüler/-in an Mittwochnachmittagen von 13.15 bis 16.15 Uhr aufgeboten, um die versäumte Unterrichtszeit nachzuholen.
Zum Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, der in Worten die Leistungsentwicklung in der Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beschreibt. Zudem wird die Sachkompetenz in allen Fächern in Orientierungsnoten ausgedrückt, die aber nicht promotionswirksam sind.
Zum Ende jedes Schuljahres erhalten die Lernenden ein Jahreszeugnis, das die Leistungen in der Sachkompetenz in Noten beurteilt. Die Zeugnisnoten sind promotionswirksam. Ausser in den Freifächern (Weitere Fächer) sind alle Noten promotionswirksam. Sie werden eingeteilt in sogenannte Kern- und Erweiterungsfächer. Für die Beförderung in die nächsthöhere Klasse (Promotion) muss einerseits in den Kernfächern der ungerundete Notendurchschnitt 4 und andererseits in den Kern- und Erweiterungsfächern zusammen der Notendurchschnitt 4 erreicht werden.
Kernfächer | Erweiterungsfächer | Weitere Fächer |
---|---|---|
|
|
|
Die bestehende Promotionsverordnung gilt auch für den neuen Lehrplan. Allerdings gibt es teilweise neue Fachbezeichnungen und auch zusätzliche Fächer. Genaueres können die Eltern der Informationsbroschüre des BKS entnehmen: Infobroschüre neuer Aargauer Lehrplan
Die Lehrpersonen sammeln die Dokumente ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit die Eltern stets über den Leistungsstand ihrer Kinder orientiert sind, müssen notenrelevante Prüfungen von den Eltern eingesehen und unterschrieben werden.
Beurteilungsdossiers können jeweils nach den Sommerferien bei den zuständigen Lehrpersonen eingefordert werden. Es gilt das „Holprinzip“. Ab Oktober werden nicht abgeholte Unterlagen durch die Lehrpersonen vernichtet.
Anhand der Leitbilder wird die Schulqualität regelmässig überprüft.
Es finden regelmässig Eltern- und Schülerbefragungen statt.
Alle Schulen des Kantons werden im Auftrag des Departements für Bildung, Kultur und Sport (BKS) von einer externen Organisation überprüft. An der Schule Seon fand diese Evaluation bereits dreimal statt: 2009, 2014 und 2019.
Die Schule Seon erhielt im Juni 2019 eine sehr gute Rückmeldung und einen in allen evaluierten Bereichen positiven Bericht. Alle Ampeln stehen auf Grün.
Im Verlauf des 8. Schuljahres absolviert jede Schülerin/jeder Schüler eine Schnupperlehrwoche:
Vom 13.11.2023 bis 17.11.2023
Vom 20.11.2023 bis 24.11.2023
Vom 27.11.2023 bis 01.12.2023
Zusätzliche Schnupperlehren: s. Urlaub
Allgemeines |
Ende 2021 wurden im Kanton Aargau die Schulpflegen aufgelöst. |
Gemeinderat | Seit dem 01.01.2022 ist der Gemeinderat Anstellungsbehörde und für die strategische Führung der Schule zuständig. Er trägt die Verantwortung
|
Schulleitung |
Die Schulleitung ist für die operative Führung der Schule verantwortlich. Sie wird vom Gemeinderat eingesetzt. Die Aufgaben der Schulleitung gliedern sich im Wesentlichen in fünf Bereiche:
|
Schulleitungs- konferenz |
Die Mitglieder der Schulleitung bilden zusammen die Schulleitungskonferenz, welche gemeinsam Beschlüsse fasst oder Anträge an den Gemeinderat stellt. Es gibt keine Gesamtschulleitung. Die Aufgaben werden unter den Mitgliedern aufgeteilt. Das Gemeinderatsmitglied mit dem Ressort Bildung/Kultur vertritt den Gemeinderat in der Schulleitungskonferenz. |
Das Schulhausfest findet jährlich unter einem bestimmten Motto statt. Verschiedene Klassen der Oberstufe beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung des Schulhausfestes.
In den Jahren, in welchen ein Dorf- und Jugendfest stattfindet, entfällt das Schulhausfest.
Die Schulleitung ist für die pädagogische, personelle und organisatorische Führung verantwortlich. Sie setzt die mit dem Gemeinderat vereinbarten Ziele um und führt das schulinterne Qualitätsmanagement. Die Schule wird von einer Co-Leitung mit vier Mitgliedern geführt.
Unser Leitbild und die Schulordnung der Schule Seon sind Ihrem Kind abgegeben worden. Erfahrungsgemäss erhöht sich der Erfolg der Bemühungen von Lehrerschaft und Schulleitung, wenn auch Sie als Erziehungsberechtigte sich in regelmässigen Abständen unsere Verfügungen, welche vor allem zum Wohle Ihrer Kinder erlassen wurden, in Erinnerung rufen.
Aus jeder Klasse wird ein/-e Schüler/-in in das Schülerparlament gewählt. Das Parlament trifft sich alle drei bis vier Wochen zu einer Sitzung und berät über verschiedene Anliegen der Schülerschaft. Anträge des Schülerparlamentes werden an der Lehrerkonferenz besprochen. Schulleitung und Lehrerkonferenz entscheiden über deren Umsetzung.
Siehe Schülerparlament
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle in Lenzburg, welche den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Die Anmeldung erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern meist durch die Lehrperson. Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Altersjahr sowie alle Eltern können sich für eine Beratung auch direkt anmelden. Die Beratung ist unentgeltlich.
Lernprobleme und Störungen des Wohlbefindens von Schülerinnen und Schülern werden untersucht.
Abklärungen zur Schullaufbahn eines Kindes werden durchgeführt. (Schuleintritt, Übertritte, Repetition, Besuch von Sonderklassen)
Probleme im Unterricht und in der Erziehung werden besprochen und Lösungswege gesucht.
Vorschläge für Massnahmen und Entscheide (z.B. Therapien, Lerntraining, Promotion usw.) werden mit allen beteiligten Personen besprochen.
Schulpsychologischer Dienst
Poststrasse 4
5600 Lenzburg
Telefon 062 835 40 00
Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.45-16.45 Uhr
Für alle Schulreisen erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Programm. Die Eltern nehmen Einsicht und geben der zuständigen Lehrperson eine Rückmeldung mittels des jeweils dem Programm beigelegten Formulars.
Hört zu – Unterstützt – Macht stark – Ist neutral – Arbeitet lösungsorientiert – Ist vertraulich
Grundsätze
Die Schulsozialarbeit versteht sich als neutrale Beratungsstelle im System
Schule und wird von der Gemeinde Seon getragen. Sie leistet einen Beitrag
dazu, die Kinder und Jugendlichen im Prozess des Erwachsenwerdens zu
begleiten, schwierigen Situationen vorzubeugen oder sie zu lindern und ihre
Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu
fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, das Angebot der
Schulsozialarbeit jederzeit und ohne Einwilligung der Eltern oder
Erziehungspersonen einzuholen. Sie beruht auf Freiwilligkeit, versteht sich als
niederschwelliges Angebot und untersteht der beruflichen Schweigepflicht. Sie
ist ein Ort des Vertrauens im Schulhaus oder im Kindergarten, bietet
Beratungen, Präventionsprojekte und Klasseninterventionen an und steht
Eltern bei erzieherischen Fragen bei. Die Schulsozialarbeit kann durch die
Aussenperspektive mit einem systemischen und lösungsorientierten
Verständnis entlastend wirken und dabei helfen, die Zusammenhänge besser
zu verstehen und gemeinsam Lösungen für herausfordernde Situationen zu
finden.
Kontakt
Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrpersonen können persönlich vor Ort,
telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Die Schulsozialarbeit ist grundsätzlich während den Schulzeiten von Montag
bis Freitag an der Schule anwesend und wie folgt erreichbar:
Telefon 079 410 35 75
email kyra.braga@schuleseon.ch
Büro Försterhaus
Der freiwillige Schulsport (J+S-Schulsport) versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem freiwilligen Vereinssport. Ziel des Schulsports ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche durch den freiwilligen Sport in der Schule für den Vereinssport zu motivieren. Damit wird ein wichtiger Stein gesetzt auf dem Weg zum selbstständigen und nachhaltigen Sporttreiben.
Für die Schüler/-innen der Primar und der Oberstufe können sportartspezifische Kurse angeboten werden. Zurzeit bietet unsere Schule in Zusammenarbeit mit der Schule Seengen Mädchen-Fussball, Volleyball, Radball, Tanz, Badminton und Schwimmen an. Die Kurse stehen unter der Leitung von ausgebildeten J+S-Leiterinnen und -Leitern.
Die Anmeldung erfolgt jeweils anfangs Semester und ist verbindlich.
Siehe Schulsport
Der Schulweg fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schule wünscht, Kinder nur in Ausnahmesituationen mit dem Auto zur Schule zu bringen.
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Fahrräder und Mofas ihrer Kinder den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Beleuchtung intakt ist.
Für Schulanlässe (beispielsweise Exkursionen), welche mit Fahrrädern durchgeführt werden, gilt ein Helmobligatorium.
Kinder der Volksschule erhalten einen Zahnkontrollausweis (Heft), welcher Gutscheine für die gesamte Schulzeit enthält.
Das Heft bleibt im Besitz der Eltern. Es berechtigt die Kinder und Jugendlichen der Volksschule zu einer jährlichen Kontrolluntersuchung bei einer Zahnärztin bzw. einem Zahnarzt nach Wahl im Kanton Aargau. Die Kosten der Kontrolluntersuchungen werden von der Gemeinde übernommen. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Das Heft ist mitzubringen: > zur jährlichen Kontrolle bei der Zahnärztin bzw. beim Zahnarzt
An der Oberstufe gibt es keine Schulzahnprophylaxe-Lektionen mehr.
Die Volksschule unterstützt die Eltern jedoch weiterhin in ihren Bestrebungen, die Zähne ihrer Kinder gesund zu erhalten. Die Schulzahnpflege im Kanton Aargau hat zwei Elemente: Den jährlichen Kontrolluntersuch bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie die regelmässige Schulzahnprophylaxe in den Schulklassen im Kindergarten und an der Primarschule.
Öffnungszeiten
Montag | 07.30 – 11.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07.30 – 11.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 – 11.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 – 11.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.30 – 11.00 Uhr |
Oberdorfstr. 23a
5703 Seon
Telefon 062 825 29 00
sekretariat@schuleseon.ch
Die Schulleitung informiert alle Eltern zu Beginn jedes Semesters über anstehende Ereignisse und Termine. Die Information erfolgt über die Kommunikationsapp KLAPP.
Ende Januar findet zusammen mit der Oberstufe Seengen ein gemeinsamer Spieltag statt. In verschiedenen Mannschaftspielen kämpfen Teams um Ruhm und Ehre. Die erfolgreichsten Teams erhalten Preise.
Termin
25. Januar 2024
Jeweils im September findet ein stufenübergreifender Sporttag statt. Die Schülerinnen und Schüler messen sich in verschiedenen Leichtathletik-disziplinen. Die besten drei Schülerinnen und Schüler pro Kategorie erhalten eine Medaille. Zusätzlich werden weitere Wettkämpfe (Orientierungslauf, Beachvolleyball und Fussball) angeboten.
5. September 2023 (Verschiebedaten: 12. oder 19. September 2023)
Die Schüler/-innen sind zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet.
Über länger dauernde, teilweise oder gänzliche Dispensationen von Kern- und Erweiterungsfächern entscheidet das Departement BKS. Für solche Dispensationen ist ein schriftlicher Antrag der Eltern erforderlich.
Urlaub | Antrag an | Frist |
---|---|---|
§ 38 | Klassenlehrer/-in | 3 Tage |
Kurzurlaub | Schulleitung | 8 Tage |
Längerer Urlaub | Schulpflege via Schulleitung | 30 Tage |
Dispensation | BKS via Schulleitung |
Schnupperlehren sollen nach Möglichkeit in den Schulferien stattfinden.
Ausserhalb werden sie bewilligt, wenn ein schriftlicher Nachweis erbracht werden kann: Der Klassenlehrperson ist das Formular „Urlaubsgesuch für Schnupperlehren“ (Download Homepage), von Eltern und Lehrbetrieb unterschrieben, zukommen zu lassen. Dieses wird direkt durch die Klassenlehrperson im Einverständnis mit der Schulleitung bewilligt. Auch in diesem Fall ist die Absenz im Kontaktheft einzutragen. Anschliessend ist das Kontaktheft noch vor der Schnupperlehre allen betroffenen Fachlehrpersonen zum Unterschreiben vorzulegen.
Jede Schülerin/jeder Schüler hat auf Ersuchen der Eltern das Recht, einen halben Tag pro Quartal unbegründet frei zu erhalten. Der Quartalshalbtag muss mindestens 3 Tage vor Bezug, im Kontaktheft unter Absenzen mit der Unterschrift der Eltern eingetragen, der Klassenlehrperson vorgelegt werden. (Wenn das in Ausnahmefällen nicht möglich ist, müssen die Eltern den Urlaub telefonisch bei der Klassenlehrperson einholen. Anschliessend ist das Kontaktheft allen betroffenen Fachlehrpersonen zum Unterschreiben vorzulegen.)
Hinweis: Paragraf 38 kann nicht bezogen werden an besonderen Schul- und Klassenanlässen und während Leistungs-Checks. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden.
Die 4 Freihalbtage des Paragrafen 38 können innerhalb des Schuljahres kumuliert werden. Das begründete Gesuch der Eltern muss bis 2 Wochen vor dem Bezug bei der Schulleitung eintreffen.
Wichtig: Paragraf 38 wird auch bei begründeten, längeren Urlaubsgesuchen innerhalb eines Schuljahres angerechnet. Verpasster Schulstoff muss eigenverantwortlich nachgearbeitet werden.
Urlaubsgesuche siehe Dokumente und Formulare
Auf dem Schulhausareal stehen überdachte Veloständer zur Verfügung.
Leider kommt es gelegentlich zu Beschädigungen an den abgestellten Fahrrädern und Mofas. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Schüler/-innen sind aufgefordert, den Zustand ihres Fahrzeugs, insbesondere die Bremsen, vor der Heimfahrt zu überprüfen. Allfällige Beschädigungen sollen unbedingt und möglichst rasch der Klassenlehrperson mitgeteilt werden (Videoüberwachung!).
Die Jugendlichen sind durch die Schule nicht versichert. Die Erziehungsberechtigten sind für den vollumfänglichen Versicherungsschutz (z.B. Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) ihrer Kinder verantwortlich.
Die Schüler und Schülerinnen sind gegen Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb obligatorisch durch ihre private Krankenkasse versichert. Unfälle sind deshalb immer direkt der Krankenkasse zu melden.
Die Schüler/-innen haben die Möglichkeit, freiwillig Wahlfächer zu belegen. Die dazu notwendigen Informationen erhalten sie schriftlich. Zwecks Planung werden die Anmeldungen für das kommende Schuljahr jeweils vor den Sportferien eingeholt. Sie sind verbindlich und gelten für das ganze Schuljahr.
Gemäss der geltenden Promotionsordnung sind auch Wahlpflichtfächer und gewisse Wahlfächer promotionswirksam. Davon ausgenommen sind lokale Freifächer, Chor/Ensemble, Instrumentalunterricht, Projekte & Recherchen, Berufliche Orientierung und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (siehe auch unter Promotionen).
Die Weiterbildungen für Lehrpersonen finden soweit möglich grundsätzlich während der unterrichtsfreien Zeit statt. Es darf nur in begründeten Ausnahmefällen zu Unterrichtsausfällen kommen.
Die Zensurfeier ist die Verabschiedung der austretenden Oberstufenschüler/-innen, welchen dabei in feierlichem Rahmen die Jahres- und Abschlusszeugnisse überreicht werden.
Donnerstag, 4. Juli 2024
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres vor den Sommerferien ein Jahreszeugnis.
Siehe Promotionen und Zwischenbericht
Grundsätzlich verfolgen Eltern und Lehrpersonen dasselbe Ziel. Sie wollen das Beste für das Kind. Unter diesem Aspekt findet sich immer ein Anknüpfungspunkt für gute, hilfreiche Gespräche. Auf diese Weise gelingt es auch, im Interesse des Kindes konstruktiv zusammenzuarbeiten und ein förderliches Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Gute Rahmenbedingungen sind dann gegeben, wenn Schule und Elternhaus zusammenarbeiten, einander vertrauen und bei aufkeimenden Schwierigkeiten oder Problemen zusammen nach Lösungen suchen.
Obwohl Frauen und Männern heute grundsätzlich dieselben Ausbildungsgänge und Laufbahnen offenstehen, schränken stereotype Rollenbilder über typische weibliche oder typische männliche Fähigkeiten oder Tätigkeitsfelder Mädchen und Buben in ihrer Berufswahl und ihren Zukunftsperspektiven immer noch ein.
Geben Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn an diesem Tag die Gelegenheit, in geschlechtsuntypische Berufsfelder hineinzublicken. Am Zukunftstag wechseln Mädchen und Jungen die Seite und probieren Neues und Unbekanntes aus. Durch diesen Seitenwechsel erhalten sie neue Ideen für ihre Zukunft und erfahren, dass Berufe kein Geschlecht haben.
Schülerinnen und Schüler der 1. Oberstufenklasse werden direkt durch die Klassenlehrperson via Kontaktheft beurlaubt. Ort und Betrieb müssen der Klassenlehrperson gemeldet werden.
Donnerstag, 9. November 2023
Zum Ende jedes ersten Semesters erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht, der in Worten die Leistungsentwicklung in der Selbst- und Sozialkompetenz sowie die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beschreibt. Zudem wird die Sachkompetenz in allen Fächern in Orientierungsnoten ausgedrückt, die aber nicht promotionswirksam sind (siehe Promotionen).
Insgesamt handelt es sich um 11 Teilkompetenzen, zu welchen jede Lehrperson eine Einschätzung vorzunehmen hat. An pädagogischen Sitzungen werden die Angaben der Fachlehrpersonen zusammengetragen und besprochen. Daraus resultieren die im Zwischenbericht vorliegenden Rückmeldungen zu den Teilkompetenzen.
Die Klassenlehrpersonen bemühen sich aufzuzeigen, was von den Schülerinnen und Schülern bezüglich der einzelnen Kompetenzen erwartet wird und worauf die Lehrpersonen speziell achten. Als Grundlage dient ein von der Lehrerschaft erstellter Beurteilungsbogen.
Siehe Dokumente & Formulare
Die Schüler/-innen mit dem Vermerk "Promotion gefährdet" werden während des zweiten Semesters speziell und unter Einbezug der Eltern betreut. Allfällige Laufbahn entscheidende Massnahmen werden besprochen und vorbereitet.