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Primarschule

Seit dem Schuljahr 2014/15 dauert die Primarschule sechs Jahre und umfasst die 1. bis 6. Klasse.

Übertritt aus dem Kindergarten

Die Kindergartenlehrperson empfiehlt das Kind am Ende des Kindergartens zum Übertritt in die Primarschule (Empfehlungsverfahren). Wenn zwischen den Eltern und der Schule keine Einigung zustande kommt, so liegt der Entscheid über den Übertritt in die Primarschule bei der Schulpflege.

Grundsätzliches

In den ersten Schuljahren werden die Persönlichkeit des Kindes sowie sein Sinn für gemeinschaftliches Arbeiten gestärkt und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Besondere Sorgfalt wird auf die Entfaltung im Bereich der musischen Fächer Musik, Gestalten und Bewegung und Sport gelegt. Nach und nach wird ein grösseres Gewicht auf Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gelegt.

Der Unterricht berücksichtigt den unterschiedlichen Stand der Lernfähigkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler durch die Differenzierung des Lernangebots. Zu den individuellen Lernprozessen gehören Teilschritte in Partner- und Teamarbeit. Ermutigung, Anerkennung, Fehlertoleranz und Abwechslung bei den Lernformen unterstützen den Lernprozess.

Die Lernziele und Lerninhalte der Primarschule sind im Lehrplan der Volksschule festgelegt.

Standardsprache an der Primarschule

Gute Sprachkompetenzen nehmen für den Erfolg in der Schule sowie im späteren beruflichen Leben eine Schlüsselrolle ein. Dies gilt für Deutsch und für Fremdsprachen. Mit dem selbstverständlichen Gebrauch der Standardsprache (Hochdeutsch) erleichtern Lehrpersonen den Schülerinnen und Schülern den Auf- und Ausbau ihrer sprachlichen Fertigkeiten. Die Broschüre Karotten heissen bei uns Rüebli (PDF, 20 Seiten, 320 KB)  unterstützt Primarlehrpersonen mit Unterrichtsanregungen und -beispielen beim konsequenten Gebrauch der Standardsprache.

Besondere schulische Bedürfnisse

Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.

  • Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten grundsätzlich in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) gefördert werden sollen.
  • Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung (verstärkte Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen) gefördert werden.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (Begabungsförderung) gefördert werden.
  • Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erhalten während einer bestimmten Zeit zusätzliche Unterstützung (Deutsch als Zweitsprache DaZ) beim Erlernen der deutschen Sprache.

Einschulungsklasse

Schulpflichtige, aber noch nicht in allen Teilen schulfähige Kinder haben in grösseren Gemeinden die Möglichkeit, die Einschulungsklasse (EK) zu besuchen. Der Lehrstoff der 1. Primarschulklasse wird verteilt auf zwei Jahre erarbeitet. Am Ende der Einschulungsklasse erfolgt in der Regel ein definitiver Übertritt in die 2. Klasse der Primarschule.

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